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Förderzuschuss für Klimageräte
in Privathaushalten


Das sind die geltenden Förderrichtlinien ab dem 1. Januar 2023

Wer sich dazu entscheidet, das eigene Haus oder die eigene Wohnung mit einer Klimaanlage (Luft-Luft-Wärmepumpe) oder einer Wärmepumpe auszustatten, sieht sich hohen Kosten für die Anschaffung und den Einbau gegenüber. 2021 wurde deswegen eine neue Bundesförderung ins Leben gerufen, die durch einen Zuschuss Abhilfe bei der Finanzierung von Klimageräten und Wärmepumpen schafft. Genauso wie Gewerbetreibende, die durch das Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen einen staatlichen Zuschuss erhalten, können sich Privatpersonen beim Kauf einer umweltfreundlichen Luft-Luft-Wärmepumpe über Unterstützung freuen.

 

Die satte Förderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) wird jedoch Ende 2022 von neuen Maßnahmen abgelöst, die ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten. Alle wichtigen Informationen zu den aktuellen und bisherigen Fördermaßnahmen sowie Ihren Möglichkeiten beim Kauf eines Split-Klimageräts finden Sie hier.


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Das ist ab 2023 neu bei der BEG-Förderung

 

Ab dem 01.01.2023 treten Änderungen hinsichtlich der Förderung der BEG in Kraft. Die neuen Förderrichtlinien betreffen die technischen Voraussetzungen für geförderte Anlagen.
Das heißt konkret: Der Stromverbrauch von geförderten Anlagen muss messbar sein und visualisiert werden.

 

Ab Januar 2023 gelten Wärmepumpen deshalb nur noch als förderfähig, wenn Energieverbrauch und erzeugte Wärmemenge gemessen und visualisiert werden können. Zudem müssen geförderte Wärmepumpen dem technischen Standard SG-Ready entsprechen und über eine Schnittstelle netzdienlich in ein Smart Grid (intelligentes Stromnetz) integriert werden können. Die Einbindung in das Stromnetz hat nämlich folgende Vorteile: Ein Sperrkontakt ermöglicht das zeitweise Abschalten der Wärmepumpe bei Lastspitzen. Andersherum kann die Luft-Wasser-Wärmepumpe einen Stromüberschuss in Form von Warmwasser speichern. Signalgeber sind in diesem Fall Energieversorger, Wechselrichter oder Smart Home Systeme.

 

Split-Klimageräte sowie Luft-Luft-Wärmepumpen, die aktuell auf dem Markt verfügbar sind, erfüllen diese technischen Voraussetzungen noch nicht. Deshalb müssen viele Hersteller im Bereich der Klimatechnik ihre Geräte erst umrüsten, damit diese den neuen technischen Mindestanforderungen entsprechen. Aus diesem Grund kann die BAFA-Förderung im Rahmen der BEG EM für Privathaushalte nicht zu den bisher bekannten Konditionen aufrechterhalten werden.

 

  • Sobald die Anpassung der Klimageräte an die aktuellen Förderrichtlinien abgeschlossen ist, kann auch für diese Geräte (Split-Klimageräte/Luft-Luft-Wärmepumpen) wieder eine Förderung beantragt werden (voraussichtlich ab September 2023).

Was bedeutet das für Antragstellende?

 

Wer nach Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinien einen Förderantrag stellen möchte, erhält auf der Webseite der BAFA einen Überblick über alle ab 2023 geförderten Anlagen. Der Unterschied zur bisherigen Antragstellung findet sich in der Fachunternehmererklärung. In dieser Erklärung sind die Punkte zur Netzdienlichkeit und der Wärmemengenmessung aufgeführt. Sind sie erfüllt, können die jeweiligen Sachbearbeitenden den Förderantrag zulassen.

 

Verlieren Förderanträge, die vor 2023 eingereicht wurden, ihre Gültigkeit?
Nein. Jeder Förderantrag für Split-Klimageräte/Luft-Luft-Wärmepumpen, der noch vor dem 31.12.22 eingereicht wurde, kann innerhalb von 2 Jahren (oder 4 Jahren mit rechtzeitig eingereichtem Verlängerungsantrag) umgesetzt werden. Dabei sind die bis Ende 2022 geltenden technischen Mindestanforderungen entscheidend. Eine Nachrüstpflicht gemäß der ab 2023 geltenden Anforderungen besteht nicht.


Privatpersonen, die über die Anschaffung einer Klimaanlage (Luft-Luft-Wärmepumpe) zum Heizen und Kühlen Ihrer Räume nachdenken, empfehlen wir daher die Fördermittel des BAFA bis Ende 2022 zu nutzen, um bei den Kosten der Gesamtmaßnahmen zu sparen.

 

  • Antrag auf Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden durch Einzelmaßnahmen bis zum 31.12.2022 beim BAFA stellen

  • 2 Jahre Zeit für die Umsetzung (Kauf & Einbau Ihrer Klimaanlage)

  • Keine Nachrüstpflicht der ab 2023 geltenden Anforderungen, wenn Sie den Förderantrag fristgerecht bis zum 31.12.22 beantragt haben.
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Förderung für Ihr Wohlfühlklima gesichert?

 

Split-Anlagen werden nur noch bis Ende 2022 bezuschusst. Seien Sie schnell und sichern sich Ihren Förderzuschuss von bis zu 20 % auf den Kauf und die Installation Ihres Klimageräts. Reichen Sie dafür einfach Ihren Antrag auf BAFA-Förderung noch vor Ablauf der Frist am 31.12.22 ein. Die Umsetzung kann problemlos bis zu 2 Jahre später durchgeführt werden. Ihre Experten von Klimeo beraten Sie bei Fragen gerne und helfen Ihnen bei der Antragstellung.

 

Zum Kontakt

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Rückblick: Bundesförderung für effiziente Gebäude – was war das nochmal?

 

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude setzt Förderungen von Klimaanlagen und Wärmepumpen ein, um mithilfe innovativer Klimaschutz-Technologien zukünftig eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen und des Kältebedarfs herbeizuführen. Dadurch wird gleichzeitig die Energieeffizienz nachhaltig gesteigert und ein Schritt in Richtung der Klimaschutzziele der Bundesregierung gemacht.

 

Warum betrifft Sie das als Haus- oder Wohnungsbesitzer?
Besonders bei der Klimatisierung von Gebäuden, also bei der Kühlung und Heizung sowie der Bereitstellung von Warmwasser, kommt es zu einem hohen CO2-Ausstoß. Aufgrund der aktuellen globalen Situation streben zudem viele eine Loslösung von fossilen Brennstoffen als Heizquelle an. Klimaanlagen und Wärmepumpen sind in dieser Hinsicht eine effiziente und nachhaltige Lösung. Die von der BEG ins Leben gerufene Förderung ist ein Anreiz für Bauherren, Besitzern von Gebäuden und auch Privatpersonen, ihre Gebäude durch eine energetische Sanierung und Optimierung effizienter zu gestalten.

 

Was hat die Klimaanlage damit zu tun? Sie bringt Ihnen einige Vorteile!
Split-Anlagen, auch sogenannte Luft-Luft-Wärmepumpen mit Kühlfunktion, sind die optimale Möglichkeit, Ihre Räume im Winter zu heizen und im Sommer zu kühlen. Gleichzeitig machen Sie sich unabhängiger von fossilen Brennstoffen. Als Ergänzung zu Ihrem bestehenden Heizungssystem oder sogar als alleinige Heizmaßnahme helfen Ihnen diese Anlagen durch einen sehr effizienten Betrieb vor allem in den Übergangszeiten (Herbst und Frühjahr), Heizkosten einzusparen. Während Sie also gleichzeitig zur Verbesserung der Energiewende und einem nachhaltigen Klimaschutz beitragen, können Sie sich an moderner Klimatechnik und einem minimierten Energieverbrauch Ihrer Anlage (ob Heizung oder Kühlung) erfreuen.

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BEG Einzelmaßnahme – was wird bis Ende 2022 gefördert?


In der Förderung inbegriffen sind bis Ende 2022 einige Klimaanlagen/Luft-Luft-Wärmepumpen mit Kühlfunktion, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben und in Privathaushalten vorrangig als Raumheizung eingesetzt werden sollen. Im Rahmen einer Sanierung können die neuen Anlagen als ergänzende Komponenten zu bestehenden Heizanlagen eingesetzt werden. Eine Übersicht aller förderfähigen Systeme finden Sie auf der Webseite des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Zudem finden Sie bei Klimeo sowohl von DAIKIN als auch Mitsubishi Electric BAFA-förderfähige Split-Anlagen, für die Sie sich bis Ende 2022 mit Ihrem Antrag beim BAFA noch den staatlichen Zuschuss sichern können.

Antrag beim BAFA stellen? In 5 Schritten erledigt

Die BAFA-Förderung läuft Ende 2022 aus. Anlässlich der neuen Maßnahmen in 2023 stellen wir Ihnen hier nochmal alle wichtigen Informationen für die Antragstellung bereit.

Mit Klimeo Schritt für Schritt den Förderantrag für Ihre Wärmepumpe mit Kühlfunktion stellen und rund 20 % auf die Gesamtmaßnahme sparen. Wir unterstützen Sie dabei! (Mit dem tatsächlichen Kauf Ihrer Split-Anlage und den umsetzenden Maßnahmen können Sie sich nach der Antragstellung noch 2 Jahre Zeit lassen.)

 

Zum Kontakt              Zum Preisrechner

Holen Sie sich bei einem zertifizierten Meisterbetrieb der Klimatechnik ein erstes Angebot für Ihre individuelle Situation ein und lassen sich von einem Energieeffizienz-Experten (EEE) beraten.

 

Unsere Klimeo-Experten stehen Ihnen telefonisch gerne zur Seite. Vor Ort werden Sie von unseren Klimeo-Meisterbetrieben in Ihrer Nähe unterstützt, die Sie professionell zu Ihrer persönlichen Lösung, zu erfüllenden Voraussetzungen sowie in puncto Energieeffizienz beraten.

 

Wichtig: Erteilen Sie den Auftrag nicht, bevor der Förderantrag vom BAFA abgesegnet wurde, da dies ansonsten als vorzeitiger Beginn der Maßnahmen gilt und die BAFA-Förderung verhindert.

Stellen Sie online Ihren Antrag auf Förderung. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail, in der ein Aktivierungslink für das BAFA-Portal enthalten ist.

 

Wenn Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, können Sie Ihre Experten von Klimeo gerne kontaktieren. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.

 

Zum Kontakt

Nachdem das BAFA Ihren Antrag und die zu erfüllenden Voraussetzungen geprüft und die Fördermittel bestätigt hat, können Sie sich Ihr BAFA-förderfähiges Gerät von DAIKIN oder Mitsubishi Electric bei Klimeo aussuchen und einen Termin mit dem Klimeo-Meisterbetrieb in Ihrer Nähe vereinbaren.

 

Sie sind sich nicht sicher, welches Gerät am besten zu Ihren Bedürfnissen und in Ihre Räumlichkeiten passt? Mit unserem Preisrechner erfassen wir Ihre Wünsche, die wir anschließend in einem persönlichen Beratungsgespräch konkretisieren. So finden wir gemeinsam die perfekte Lösung für Ihr Wohlfühlklima.

Nachdem die Maßnahmen in Ihren vier Wänden abgeschlossen sind, können Sie im BAFA-Portal den Online-Verwendungsnachweis und die Rechnungen zu den getätigten Ausgaben einreichen, um Ihre förderfähigen Ausgaben geltend zu machen.

Ihr Online-Verwendungsnachweis sowie alle weiteren Nachweis-Dokumente werden vom BAFA geprüft. Anschließend stellen sie Ihnen Ihren Festsetzungsbescheid aus und verschicken diesen per Post. Alle förderfähigen Kosten werden Ihnen in Form Ihres Zuschusses ausgezahlt.

BEG EM für Wohn- und Nichtwohngebäude

 

Die Förderung von Klimaanlagen und Wärmepumpen in Wohngebäuden (BEG WG) und Nichtwohngebäuden (BEG NWG) wurde in zwei Schritten umgesetzt. Die dabei im ersten Schritt (Januar 2021) getroffenen Förderrichtlinien zum KfW-Effizienzhaus wurden im zweiten Schritt (ab Juli 2021) in die Förderprogramme für Wohngebäude und Nichtwohngebäude überführt und erweitert. Die erweiterten Maßnahmen der BEG-Förderung sprechen all die an, die durch Einbindung neuer effizienter Klimatechnik den Effizienzhaus-Standard anstreben. Diese Fördermaßnahmen gelten noch bis zum 31.12.22. Ab 2023 treten die neuen Förderrichtlinien mit aktualisierten technischen Mindestanforderungen in Kraft.

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Wohngebäude

 

Förderfähige Anlagen: Luft-Wasser-Wärmepumpen, Sole-Wasser-Wärmepumpen, Luft-Luft-Wärmepumpen / Klimaanlagen zum Heizen und Kühlen

 

Förderfähige Maßnahmen:

  • Optimierung der Gebäudehülle (Fenster, Türen, Dämmung)
  • Sonnen- / Wärmeschutz im Sommer
  • Installation / Erneuerung von Lüftungsanlagen
  • Efficiency Smart Home
  • Wärmepumpe als Heizungssystem
  • Austausch / Optimierung der Heizung
  • Planung & Begleitung durch Fachpersonal

 

Förderrahmen:

  • Max. 60.000 € je Wohneinheit des Gebäudes
  • Max. 5.000 € je Wohneinheit für Baubegleitung
    (ab 3 Wohneinheiten je 2.000 € / max. 20.000 €)
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Nichtwohngebäude

 

Förderfähige Anlagen: Lüftungsgeräte, Klimaanlagen, Kaltwassersätze, DAIKIN VRV-Systeme, Luft-Luft-Wärmepumpen

 

Förderfähige Maßnahmen:

  • Dämmungsmaßnahmen am Gebäude
  • Schutz vor Sonne & Wärme
  • Einbau / Optimierung von Lüftungsanlagen
  • Technik zum Messen & Steuern
  • Kältetechnik zur Kühlung
  • Systeme zum Heizen (z. B. Wärmepumpe)
  • Sanierung von Heizsystemen
  • Planung, Durchführung & Betreuung durch Fachpersonal

 

Förderrahmen:

  • Max. 5 Mio. (je 1.000 € pro m2)
    Begleitung der Baumaßnahmen: 5 € pro m2, max. 20.000 €
FAQ

Rund um das Thema Förderung von Klimageräten

Ja, im Rahmen der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beschlossenen Förderprogramme können sich sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen einen Zuschuss für den Kauf einer Wärmepumpe sichern. Die förderfähigen Einzelmaßnahmen für Wohngebäude von Privatpersonen und Nichtwohngebäude von Unternehmen umfassen, wie oben dargestellt, Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Dabei gilt für Nichtwohngebäude, dass der Einsatz des Klimageräts zum Kühlen mit einem Förderzuschuss in Höhe von 20 % bezuschusst wird. Die klassischen Klimaanlagen zum Kühlen werden in Wohngebäuden nicht bezuschusst. In diesem Fall muss das Gerät vorrangig zum Heizen eingesetzt werden. Dann ist eine Förderung von maximal 35 % (max. 150.000 pro Maßnahme) anrechenbar.

Nein, bei der BAFA-Förderung gibt es genaue Richtlinien, die ein Gerät zu erfüllen hat, um gefördert zu werden. Split- und Multi-Split-Geräte sowie mobile Monoblock-Geräte, die ausschließlich kühlen können, werden nicht gefördert. Der entscheidende Aspekt für die Förderung ist die Heizfunktion. Demnach werden Split- und Multisplit-Anlagen (sogenannte Luft-Luft-Wärmepumpen oder auch Wärmepumpen mit Kühlfunktion) gefördert, wenn diese über eine Heizfunktion verfügen und in den Wohnräumen primär als Heizung genutzt werden sollen.

 

Der Einsatz von stationären Anlagen im Bereich der Klima- und Kältetechnik wird bei der gewerblichen Anwendung unabhängig vom Gerät mit einem Förderzuschuss unterstützt. Jedoch ist hier genauso wie bei der Förderung der EM für Wohngebäude wichtig, dass das Klimagerät ausschließlich mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben wird.

Wenn Sie sich ein förderfähiges System von der BAFA-Liste ausgewählt und den Förderantrag fristgerecht bis zum 31.12.22 eingereicht haben, ist der erste Schritt geschafft. Nun werden Ihre Angaben geprüft und bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann in einem Zeitrahmen von sechs Wochen bis zu drei Monaten liegen. Sobald Sie die Bestätigung für Ihre Fördermittel erhalten haben, müssen Sie die Umsetzungsnachweise einreichen (Rechnungen der getätigten Ausgaben). Diese werden geprüft und Ihre Auszahlung daraufhin binnen einiger Tage danach bis hin zu einer Woche getätigt.

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Förderzuschuss noch rechtzeitig gesichert?


Wer bis Ende 2022 einen Förderantrag gestellt hat, kann ein Klimagerät innerhalb von 2 Jahren vom Bundesamt mit bis zu 20 % fördern lassen. Das möchten Sie auch? Ihre Experten von Klimeo beantworten Ihnen gerne alle Fragen und verhelfen Ihnen zu Ihrem persönlichen Wohlfühlklima.

 

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Zuletzt geändert: 05.04.2023

Von: Klimeo Redaktion

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