Bonus-Förderungen: Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus
Zur Grundförderung von 30 Prozent können zwei Boni hinzukommen.
| Bestandteil |
Höhe |
Voraussetzung |
| Grundförderung |
30 % |
jeder förderfähige Heizungstausch, einkommensunabhängig |
| Klimageschwindigkeitsbonus |
16 % |
Selbstnutzung und Austausch einer Öl- oder Kohleheizung oder einer mind. 20 Jahre alten Gasheizung; sinkt halbjährlich, siehe unten |
| Einkommensbonus |
40 % |
zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € |
| Einkommensbonus |
30 % |
bis 40.000 € |
| Einkommensbonus |
10 % |
bis 50.000 € |
+ Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro angehoben.
! Achtung, häufiger Irrtum: Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, nicht das Nettoeinkommen.
Der Klimageschwindigkeitsbonus läuft aus
Dieser Bonus ist der einzige Förderbestandteil mit einem Verfallsdatum. Er sinkt ab Februar 2027 im Halbjahresrhythmus und ist im August 2028 vollständig verschwunden:
| Antragstellung ab |
Klimageschwindigkeitsbonus |
| 21.07.2026 |
16 % |
| 01.02.2027 |
12 % |
| 01.08.2027 |
8 % |
| 01.02.2028 |
4 % |
| 01.08.2028 |
0 %, der Bonus entfällt |
Was das in Euro bedeutet, zeigt ein Beispiel: Bei 28.000 Euro anrechenbaren Kosten sind 16 Prozent 4.480 Euro. Wer denselben Antrag ein Jahr später stellt, bekommt für diesen Baustein noch 2.240 Euro. Parallel sinken die anrechenbaren Kosten selbst, jeweils zum 1. Februar und 1. August um 750 Euro. Beide Effekte laufen automatisch und ohne neuen Beschluss. Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung, nicht der Einbautermin.
Was es nicht mehr gibt
Mit der Reform vom 21. Juli 2026 sind zwei frühere Bestandteile entfallen:
- der Effizienz- beziehungsweise Innovationsbonus von 5 % für natürliche Kältemittel sowie Erdwärme- und Grundwasseranlagen
- der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro
Obergrenzen
Die Fördersätze summieren sich, aber nicht unbegrenzt:
- Im Regelfall maximal 70 % der förderfähigen Kosten.
- Bis zu 80 % nur, wenn der Einkommensbonus von 40 Prozent greift, also bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro.
Angerechnet werden:
Wohneinheit
|
Maximal anrechenbare Kosten |
| erste |
28.000 € |
| zweite bis sechste |
je 15.000 € |
| ab der siebten |
je 8.000 € |
Für ein Einfamilienhaus ergibt das einen Zuschuss von regulär höchstens 19.600 Euro, im Höchstfall 22.400 Euro.
Der Förderrechner von klimeo.de prüft automatisch, welche Boni bei Ihnen infrage kommen, und zeigt Ihre gesamte Fördersumme basierend auf Ihren individuellen Angaben klar und übersichtlich an.
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