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So viel Förderung erhalten Sie: Jetzt berechnen

Der Umstieg auf eine Wärmepumpe ist nicht nur ein kluger Schritt für die Umwelt, sondern dank staatlicher Förderung auch für Ihren Geldbeutel. Aber wie viel können Sie eigentlich genau erwarten? Und wie funktioniert das mit dem Förderantrag?

 

Der Umstieg auf eine Wärmepumpe wird weiterhin vom Bund bezuschusst, seit dem 21. Juli 2026 allerdings nach neuen Regeln. Die Fördersätze wurden umgebaut, einzelne Boni sind entfallen, und der Betrag, den die KfW höchstens anrechnet, ist gesunken. Gleichzeitig ist ein Abschmelzplan in Kraft, der die Zuschüsse ab Februar 2027 in festen Halbjahresschritten weiter reduziert. Wer den Heizungstausch ohnehin vor sich hat, bekommt heute mehr als zu jedem späteren Zeitpunkt.

 

Damit Sie nicht im Förderdschungel untergehen, bietet klimeo.de einen kostenlosen Förderrechner. Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, mit welchem Zuschuss Sie rechnen können. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie die Förderung aktuell aufgebaut ist, welche Voraussetzungen gelten und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen.


Bleiben Sie dran – es lohnt sich. Ihre Wärmepumpe könnte günstiger sein, als Sie denken.


Geräteinfos
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Warum sich die Wärmepumpen-Förderung jetzt besonders lohnt

 

Der Bund bezuschusst den Heizungstausch über das KfW-Programm 458. Seit dem 21. Juli 2026 gilt dafür eine neue Förderrichtlinie, die die Zuschüsse stärker nach Einkommen staffelt und insgesamt absenkt. Für Eigentümer heißt das vor allem eines: Die Förderung wird von hier an planmäßig kleiner, nicht größer.

 

Was der Bund derzeit zahlt

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten, gilt einkommensunabhängig für jeden förderfähigen Heizungstausch
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %, wenn Sie das Gebäude selbst bewohnen und eine Öl- oder Kohleheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen.
  • Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 %: je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen 
  • In Summe: bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, in bestimmten Konstellationen bis zu 80 Prozent.
  • Förderhöchstbetrag: Angerechnet werden für die erste Wohneinheit derzeit Kosten bis 28.000 Euro.

 

Warum der Zeitpunkt über die Summe entscheidet

Die Reform hat einen festen Absenkungspfad eingebaut. Ab dem 1. Februar 2027 sinken die maximal förderfähigen Kosten alle sechs Monate um 750 Euro, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August. Der Klimageschwindigkeitsbonus verliert im selben Rhythmus je 4 Prozentpunkte. Beides läuft automatisch weiter, ohne dass es dafür einen neuen politischen Beschluss braucht. Maßgeblich ist immer der Stand am Tag der Antragstellung, weshalb jedes halbe Jahr Wartezeit einen bezifferbaren Betrag kostet.

 

Sie entscheiden wieder selbst, und tragen die Rechnung

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Es hat die Vorgabe gestrichen, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, ebenso die Austauschpflicht für alte Kessel. Sie dürfen also wieder frei wählen, auch Gas und Öl. Diese Freiheit hat allerdings einen Preis, der erst später sichtbar wird: Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen sieht das Gesetz ab 2029 steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe vor, die sogenannte Bio-Treppe, und der CO₂-Preis steigt unabhängig davon weiter. Eine Wärmepumpe arbeitet mit Strom und Umweltwärme und ist von dieser Entwicklung nicht betroffen.

 

Sie möchten sich persönlich zum Thema Förderung beraten lassen? Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin für eine Förderberatung beim qualifizierten Meisterbetrieb in Ihrer Nähe.

 

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Wer hat Anspruch auf die Förderung?


Die Heizungsförderung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohngebäude in Deutschland. Besonders gut stehen die Chancen für selbstnutzende Eigentümer von Einfamilienhäusern  – genau auf diese Zielgruppe ist auch der Förderrechner von klimeo.de ausgelegt. 


Diese Punkte müssen zusammenkommen:

 

  • Sie sind Eigentümer eines bestehenden Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung.
  • Bauantrag oder Bauanzeige liegen bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurück.
  • Sie ersetzen eine bestehende Heizung durch eine förderfähige Wärmepumpe, die die technischen Mindestanforderungen erfüllt.
  • Für den Klimageschwindigkeitsbonus: Sie bewohnen das Gebäude selbst und tauschen eine Öl- oder Kohleheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung.
  • Für den Einkommensbonus: Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen liegt unter 50.000 Euro.

 

Ein wichtiger Unterschied: Die Grundförderung können auch Eigentümer vermieteter Einheiten erhalten. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus beziehen sich dagegen auf die selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohnung.

Was wird konkret gefördert?

 

Bei der Wärmepumpen-Förderung geht es gezielt darum, moderne und besonders effiziente Wärmepumpenlösungen zu fördern. Welche Systeme in Frage kommen und welche Boni Sie zusätzlich abräumen können, schauen wir uns jetzt genauer an.

 

  • Voraussetzung ist jeweils, dass das Gerät die technischen Mindestanforderungen erfüllt. Bezuschusst wird nicht nur das Gerät. Zu den förderfähigen Kosten zählen auch die notwendigen Umfeldmaßnahmen: Handwerkerleistungen, Anpassungen am Heizsystem und alles, was für den Betrieb der neuen Anlage erforderlich ist.
  • Nicht oder nur teilweise gefördert:
    • Wärmepumpen, die ausschließlich Warmwasser bereiten
    • bei Hybridlösungen der fossile Teil der Anlage; förderfähig sind nur der Wärmepumpenanteil und die zugehörigen Umfeldmaßnahmen

 

Förderfähige Wärmeerzeuger im Überblick


Gefördert wird der Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung. Die Grundförderung von 30 Prozent gilt für:

Was wird konkret gefördert?  klimeo klimageraete waermepumpe luft wasser

Luft-Wasser-Wärmepumpen

Was wird konkret gefördert?  klimeo klimageraete waermepumpe sole wasser

Sole-Wasser-Wärmepumpen 
(Erdwärme)

Was wird konkret gefördert?  klimeo klimageraete waermepumpe wasser wasser

Wasser-Wasser-Wärmepumpen
(Grundwasser)

Diese Standards müssen für eine Förderung erfüllt sein

Nicht jede Wärmepumpe ist automatisch förderfähig. Die KfW stellt Anforderungen an das Gerät, an die Auslegung der Anlage und an die Ausführung der Arbeiten. Trifft einer dieser Punkte nicht zu, entfällt der Zuschuss vollständig.

Wird für eine Sole-Wasser-Wärmepumpe gebohrt, verlangt die KfW zweierlei: Die Bohrung muss von einer nach DVGW-Arbeitsblatt W 120-2 zertifizierten Fachfirma ausgeführt werden, und für die Bohrung muss eine verschuldensunabhängige Versicherung gegen Sachschäden nachgewiesen werden.

Maßgeblich ist die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz, kurz ETAs oder ηs. Sie stammt aus der Ökodesign-Verordnung und steht im Datenblatt jedes Geräts.

 

Wärmepumpentyp Mindestwert bei 35 °C Mindestwert bei 55 °C
Luft-Wasser 145 % 125 %
Sole-Wasser / Wasser-Wasser 180 % 140 %
Luft-Luft 181 %, bei Geräten unter 12 kW alternativ Effizienzklasse A++ oder A+++  

 

Ob ein konkretes Modell die Anforderungen erfüllt, lässt sich im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA nachschlagen. Dort können Sie auch das Datum der geplanten Antragstellung einstellen und sehen, ob das Gerät zu diesem Zeitpunkt noch gelistet ist.

Die Anlage muss rechnerisch eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreichen, nachgewiesen nach VDI 4650 Blatt 1. Eine JAZ von 3,0 bedeutet, dass aus einer Kilowattstunde Strom drei Kilowattstunden Wärme werden.

 

Wichtig ist der Unterschied zum Datenblattwert: Die Jahresarbeitszahl beschreibt nicht das Gerät allein, sondern sein Zusammenspiel mit Ihren Heizflächen und Ihrem Gebäude. Ein und dieselbe Wärmepumpe kann an einer Fußbodenheizung deutlich besser abschneiden als an alten Heizkörpern mit hoher Vorlauftemperatur. Berechnet wird der Wert vom Meisterbetrieb in Ihrer Nähe oder vom Energieeffizienz-Experten.

  • Verbrauchsanzeige: Wärmemengen- und separate Stromzähler müssen im Gerät oder im System vorhanden sein, damit Verbrauch und Effizienz ablesbar sind.
  • Steuerbarkeit: Die Wärmepumpe braucht eine Schnittstelle, über die der Netzbetreiber sie netzdienlich ansteuern kann, etwa nach den Standards SG Ready oder VHP Ready.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine verschärfte Vorgabe: Die Geräuschemissionen des Außengeräts müssen mindestens 10 dB unter den Grenzwerten der europäischen Ökodesign-Verordnung liegen. Zuvor waren es 5 dB.

 

Eine Schallschutzhaube kann den Schallleistungspegel senken und zählt zu den mitförderbaren Nebenkosten. Unabhängig von der Förderung sind zusätzlich die örtlichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm einzuhalten, die vom Aufstellort und vom Abstand zur Nachbarbebauung abhängen.

  • Hydraulischer Abgleich: nach der Installation verpflichtend durchzuführen und nachzuweisen.
  • Heizkurve: muss auf das Gebäude eingestellt werden, damit die Anlage die berechnete Effizienz auch erreicht.
  • Wärmepumpen, die ausschließlich Warmwasser bereiten. Sie sind nur als Umfeldmaßnahme im Rahmen eines förderfähigen Heizungstauschs förderfähig.
  • Gasbetriebene Wärmepumpen und Gas-Hybridheizungen, weil sie weiterhin fossile Brennstoffe nutzen.
  • Luft-Luft-Wärmepumpen und reversible Split-Klimageräte, sofern sie nicht der Raumbeheizung dienen und keine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige besitzen.

Der bisher an dieser Stelle genannte Passus, wonach eine Wärmepumpe mindestens 65 Prozent des Heizbedarfs decken muss, gilt nicht mehr. Die 65-Prozent-Regel war eine Vorgabe des Gebäudeenergiegesetzes und wurde mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz gestrichen.

 

Ebenfalls entfallen ist der Effizienzbonus von 5 Prozent, den es zuvor für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder mit der Wärmequelle Erdreich, Wasser oder Abwasser gab. Natürliche Kältemittel wie Propan (R290) sind damit nicht weniger sinnvoll geworden: Sie sind über die EU-Verordnung zu fluorierten Treibhausgasen ohnehin auf dem Weg zum Marktstandard.

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Bonus-Förderungen: Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus

 

Zur Grundförderung von 30 Prozent können zwei Boni hinzukommen.

 

Bestandteil Höhe Voraussetzung
Grundförderung 30 % jeder förderfähige Heizungstausch, einkommensunabhängig
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % Selbstnutzung und Austausch einer Öl- oder Kohleheizung oder einer mind. 20 Jahre alten Gasheizung; sinkt halbjährlich, siehe unten
Einkommensbonus 40 % zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €
Einkommensbonus 30 % bis 40.000 €
Einkommensbonus 10 % bis 50.000 €

 

+ Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro angehoben.


! Achtung, häufiger Irrtum: Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, nicht das Nettoeinkommen.

 

 

Der Klimageschwindigkeitsbonus läuft aus

 

Dieser Bonus ist der einzige Förderbestandteil mit einem Verfallsdatum. Er sinkt ab Februar 2027 im Halbjahresrhythmus und ist im August 2028 vollständig verschwunden:

 

Antragstellung ab Klimageschwindigkeitsbonus
21.07.2026  16 %
01.02.2027 12 %
01.08.2027 8 %
01.02.2028 4 %
01.08.2028 0 %, der Bonus entfällt

 

Was das in Euro bedeutet, zeigt ein Beispiel: Bei 28.000 Euro anrechenbaren Kosten sind 16 Prozent 4.480 Euro. Wer denselben Antrag ein Jahr später stellt, bekommt für diesen Baustein noch 2.240 Euro. Parallel sinken die anrechenbaren Kosten selbst, jeweils zum 1. Februar und 1. August um 750 Euro. Beide Effekte laufen automatisch und ohne neuen Beschluss. Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung, nicht der Einbautermin.

 

Was es nicht mehr gibt

 

Mit der Reform vom 21. Juli 2026 sind zwei frühere Bestandteile entfallen:

  • der Effizienz- beziehungsweise Innovationsbonus von 5 % für natürliche Kältemittel sowie Erdwärme- und Grundwasseranlagen
  • der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro

 

Obergrenzen

 

Die Fördersätze summieren sich, aber nicht unbegrenzt:

  • Im Regelfall maximal 70 % der förderfähigen Kosten.
  • Bis zu 80 % nur, wenn der Einkommensbonus von 40 Prozent greift, also bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro.

 

Angerechnet werden:

 

Wohneinheit 

Maximal anrechenbare Kosten
erste 28.000 €
zweite bis sechste je 15.000 €
ab der siebten je 8.000 €

 

Für ein Einfamilienhaus ergibt das einen Zuschuss von regulär höchstens 19.600 Euro, im Höchstfall 22.400 Euro.

 

Der Förderrechner von klimeo.de prüft automatisch, welche Boni bei Ihnen infrage kommen, und zeigt Ihre gesamte Fördersumme basierend auf Ihren individuellen Angaben klar und übersichtlich an.

 

Zum Förderrechner 

Wie hoch kann Ihre Förderung ausfallen? Beispiel-Szenarien


Wie viel zusammenkommt, hängt ab von der alten Heizung, der Nutzung des Gebäudes, dem zu versteuernden Einkommen und den Gesamtkosten. Drei Beispiele zeigen die Bandbreite.

 

Beispiel 1: nur Grundförderung

Selbstgenutztes Einfamilienhaus, Baujahr 1995. Die Gasheizung ist 15 Jahre alt und damit zu jung für den Klimageschwindigkeitsbonus. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt über 50.000 Euro. Kein minderjähriges Kind im Haushalt.

 

  • Maßnahme: Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • Gesamtkosten: 25.000 €
  • Grundförderung 30 % von 25.000 €: 7.500 €
  • Eigenanteil: 17.500 €

 

Beispiel 2: Deckel bei 70 Prozent

Selbstgenutztes Einfamilienhaus, Baujahr 1980, mit 25 Jahre alter Ölheizung. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 38.000 Euro.

  • Maßnahme: Sole-Wasser-Wärmepumpe
  • Gesamtkosten: 35.000 €, davon anrechenbar 28.000 €
  • Rechnerisch: 30 % + 16 % + 30 % = 76 %
  • Weil der Einkommensbonus 30 und nicht 40 Prozent beträgt, greift die Obergrenze von 70 %
  • Zuschuss: 70 % von 28.000 € = 19.600 €
  • Eigenanteil: 15.400 €

 

Beispiel 3: der Höchstfall

Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei höchstens 30.000 Euro, greift der Einkommensbonus von 40 Prozent, und die Obergrenze steigt auf 80 Prozent. Bei einer Ölheizung als Altanlage und 28.000 Euro anrechenbaren Kosten ergibt das den derzeit maximal möglichen Zuschuss von 22.400 Euro.

 

Einflussfaktoren auf die Fördersumme

Wie viel Förderung genau möglich ist, hängt also maßgeblich ab von:

  • Alter und Zustand Ihrer bestehenden Heizung
  • Typ und Technik der neuen Wärmepumpe
  • Ihrem zu versteuernden Haushaltseinkommen
  • Gesamtkosten der geplanten Maßnahme


Der Förderrechner von klimeo.de bezieht all diese Faktoren automatisch ein und zeigt Ihnen Ihre individuelle Förderhöhe – schnell, übersichtlich und auf den Punkt.


Förderbetrag berechnen lassen

 

So funktioniert der Förderrechner von klimeo.de


Mit dem Förderrechner von klimeo.de finden Sie in wenigen Minuten heraus, wie hoch Ihre persönliche Wärmepumpen-Förderung 2025 ausfallen kann – einfach, schnell und unverbindlich. Statt sich durch komplizierte Förderrichtlinien zu kämpfen, bekommen Sie eine klare und verständliche Berechnung auf Basis Ihrer individuellen Situation. Der Rechner führt Sie Schritt für Schritt durch vier einfache Fragen:


1. Haben Sie bereits ein Angebot erhalten?
Diese Info hilft, einzuordnen, ob bereits ein konkreter Preis vorliegt. Die Berechnung funktioniert aber auch ohne detailliertes Angebot.


2. Ist Ihre bestehende Heizung mindestens 20 Jahre alt und soll bis Ende 2028 ersetzt werden?
Falls ja, können Sie vom Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % profitieren. Wird die Heizung später ersetzt, sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3 %.


3. Liegt Ihr Haushaltsnettoeinkommen unter 40.000 Euro?
Dann steht Ihnen zusätzlich der Einkommensbonus in Höhe von 30 % zu.


4. Planen Sie den Einsatz eines natürlichen Kältemittels oder einer Grundwasser- bzw. Erdwärmepumpe?
Falls ja, gibt’s den Innovationsbonus von 5 % obendrauf.


Direkt danach berechnet das Tool:

  • den Gesamtfördersatz (zwischen 30 % und 70 %)
  • den daraus resultierenden Zuschuss in Euro


Der maximale Zuschuss ist gesetzlich auf 30.000 Euro pro Einfamilienhaus gedeckelt. Diese Begrenzung wird ebenfalls automatisch berücksichtigt.


Vorteil: Sie wissen sofort, was drin ist

Ohne Anmeldung, ohne komplizierte Eingaben und ohne Wartezeit – der Förderrechner von klimeo.de liefert Ihnen eine schnelle, transparente Einschätzung, mit wie viel staatlicher Unterstützung Sie rechnen dürfen.

Und wenn Sie möchten, können Sie danach direkt eine unverbindliche Beratung eines qualitätsgeprüften Meisterbetriebes oder einem Fördermittelberater anfordern.


Zum Förderrechner

 

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Fördermittel beantragen – So geht’s richtig


Die Förderung ist berechnet – jetzt geht’s ans Beantragen. Damit Ihre Zuschüsse auch wirklich auf dem Konto landen, braucht es ein paar einfache, aber wichtige Schritte. Das Gute: Die Antragstellung läuft komplett digital über das KfW-Kundenportal – schnell und planbar.

 

  • 1. Bestätigung zum Antrag einholen
    Ihr Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte stellt die BzA aus. Sie enthält die technischen Angaben zum Vorhaben und ist Voraussetzung für den Antrag.
  • 2. Vertrag richtig gestalten 
    Der Vertrag mit dem Fachbetrieb sollte eine Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage koppelt. Ohne diese Klausel gilt die Maßnahme als vorzeitig begonnen.
  • 3. Antrag stellen
    Registrieren unter meine.kfw.de, dann den Antrag im Programm 458 starten. Eingetragen werden Adresse des Gebäudes, Art der Maßnahme, geplanter Wärmepumpentyp und die voraussichtlichen Kosten.
  • 4. Zusage abwarten 
    Erst danach wird der Auftrag verbindlich erteilt und eingebaut.
  • 5. Abschluss einreichen
    Die Abschlussunterlagen gehen digital an die KfW, anschließend wird der Zuschuss ausgezahlt.

 

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten:

  • Angebot des Meisterbetriebs
  • Nachweis über das Alter der bisherigen Heizung
  • Einkommensteuerbescheid, falls Sie den Einkommensbonus beantragen


Nach Absenden des Antrags heißt es: Warten auf die Förderzusage. Erst wenn diese vorliegt, dürfen Sie den Handwerksauftrag verbindlich erteilen. Der Einbau erfolgt danach wie gewohnt, und am Ende reichen Sie die Abschlussunterlagen digital ein – dann wird die Fördersumme direkt ausgezahlt.


Eine genaue Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung finden Sie im Beitrag „So stellen Sie den Förderantrag bei der KfW für Ihre Wärmepumpe“

So kombinieren Sie Förderung und Eigenleistung clever

 

Förderung ist gut – aber in Kombination mit einer cleveren Planung wird sie zum echten Sparbooster. Wer seine Wärmepumpe mit weiteren Maßnahmen kombiniert, senkt nicht nur den Eigenanteil, sondern auch die laufenden Betriebskosten – dauerhaft.


Fazit: Wer klug plant, kann die Förderquote optimal ausschöpfen und seine Wärmepumpe langfristig noch wirtschaftlicher betreiben. Der Förderrechner von klimeo.de hilft Ihnen dabei, das volle Potenzial auszuschöpfen.

Wärmepumpe + Photovoltaik: Das perfekte Team


Wenn Sie Ihre Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage koppeln, erzeugen Sie einen Großteil des benötigten Stroms direkt auf dem eigenen Dach – unabhängig vom Netz und zu stabilen Preisen. Der Eigenverbrauch steigt, die Bezugskosten sinken, und viele Bundesländer und Kommunen fördern Photovoltaik zusätzlich zur BEG-Förderung. Eine PV-Anlage lässt sich auch später ergänzen: Wenn Sie den Platz haben, planen Sie beim Heizungstausch schon Leitungen und Reserven im Schaltkasten ein.


Tipp:
 Eine PV-Anlage kann auch später ergänzt werden. Wenn Sie den Platz haben, denken Sie beim Heizungstausch direkt an die Leitungen bzw. Kabel und Platzreserven im Schaltkasten.

Heizungsmodernisierung ganzheitlich denken


Nutzen Sie die Gelegenheit des Heizungstauschs, um weitere Effizienzmaßnahmen zu prüfen – z. B.:

- Optimierung der Heizflächen (z. B. größere Heizkörper oder Flächenheizungen)

- Hydraulischer Abgleich durch den Meisterbetrieb

- Einbau eines passend dimensionierten Pufferspeichers für mehr Effizienz


Einige dieser Maßnahmen sind ebenfalls förderfähig oder verbessern die Effizienz Ihrer Wärmepumpe deutlich – was sich langfristig auch finanziell auszahlt. Förderfähig ist im Grunde alles, was mit der Installation des neuen Systems zu tun hat. Der ausführende Meisterbetrieb berät Sie gerne persönlich dazu.

Förderung und Finanzierung kombinieren


Die Förderung deckt im Idealfall bis zu 70 % der Kosten ab. Den Rest können Sie mit Eigenkapital oder einem günstigen Kredit finanzieren. Die KfW bietet hierzu passende Programme – mit besonders guten Konditionen für klimafreundliche Maßnahmen.

 

Förderberatung durch zertifizierte Meisterbetriebe

 

Die beste Technik nützt wenig, wenn sie nicht richtig geplant und eingebaut wird – genau hier kommen die von klimeo.de empfohlenen Meisterbetriebe ins Spiel. Sie sind nicht nur auf Wärmepumpen spezialisiert, sondern kennen auch die Anforderungen und Fallstricke rund um die Förderprogramme ganz genau.

 

Von der Erstberatung bis zum Antrag

 

Die qualitätsgeprüften Meisterbetriebe begleiten Sie auf Wunsch durch den gesamten Prozess:

 

  • Individuelle Beratung vor Ort oder telefonisch
  • Technische Auslegung Ihrer Wärmepumpenanlage
  • Transparente Angebotserstellung mit förderfähigen Leistungen
  • Hilfe bei der Antragstellung – inklusive der nötigen Unterlagen und Nachweise
  • Reibungslose Umsetzung durch geschulte Fachkräfte


Viele der Meisterbetriebe im klimeo-Netzwerk sind bei der DENA registriert und verfügen über die nötige Fachunternehmer-Identifikation (FU-Nummer), die für den Förderantrag erforderlich ist. Gehen Sie einfach auf den Meisterbetrieb in Ihrer Nähe zu und fragen an, ob die DENA-Registrierung vorhanden ist.

 

Vorteil für Sie: alles aus einer Hand

 

Sie pendeln nicht zwischen Energieberatung, Handwerk und Behörde, sondern bekommen einen abgestimmten Ablauf.

 

Tipp: Im Anschluss an den Förderrechner können Sie sich direkt vom Meisterbetrieb in Ihrer Nähe beraten lassen – kostenlos und unverbindlich.

 

Zum Förderrechner Direkt zur Beratung 

 

Fazit: Die Förderung ist Ihre Chance – nutzen Sie sie!

 

  • Die Förderung besteht weiter, ist seit Juli 2026 aber sozialer gestaffelt und niedriger als zuvor.
  • Für ein Einfamilienhaus sind derzeit bis zu 19.600 Euro erreichbar, bei niedrigem Einkommen bis zu 22.400 Euro.
  • Weil anrechenbare Kosten und Klimageschwindigkeitsbonus ab Februar 2027 halbjährlich sinken, entscheidet der Zeitpunkt der Antragstellung mit über die Höhe.

 

Der Förderrechner gibt Ihnen eine erste Einschätzung, ohne dass Sie Kontaktdaten hinterlassen. Für die verbindliche Rechnung führt der Weg über den Meisterbetrieb in Ihrer Nähe, der Ihr Gebäude kennt und die Bestätigung zum Antrag ausstellt.

  

FAQ

Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, seit dem 29. Juli 2026 in Kraft, wurde die Vorgabe gestrichen, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Ebenso entfällt die Austauschpflicht für alte Kessel. Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen unterliegen dafür ab 2029 einer stufenweise steigenden Beimischungspflicht.

Nein, die Förderanträge müssen zwingend vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Als Beginn zählt schon der Abschluss eines Vertrags oder eine verbindliche Bestellung.

Nein, die KfW prüft Ihre Angaben und Unterlagen sorgfältig. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung führen. Eine sorgfältige Vorbereitung erhöht die Erfolgschancen deutlich.

Nein. Der Förderrechner von klimeo.de funktioniert anonym. Sie müssen keine Kontaktdaten hinterlegen, um eine Förderhöhe berechnen zu lassen.

Ja, neben dem Zuschuss können Sie auch zinsgünstige Kredite – z. B. über die KfW – nutzen, um Ihre Eigeninvestition zu finanzieren.

Gefördert werden der Wärmepumpenanteil und die zugehörigen Umfeldmaßnahmen, nicht der fossile Teil.

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Jetzt Förderung für Wärmepumpe berechnen!


Nutzen Sie die staatlichen Zuschüsse clever aus – der zertifizierte Meisterbetrieb in Ihrer Nähe begleitet Sie bei jedem Schritt: von der Auswahl der passenden Wärmepumpe über die Förderberatung bis zur Antragstellung bei der KfW. Starten Sie jetzt den Förderrechner und erfahren, wie viel Förderung Sie konkret erwarten können.


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Zuletzt geändert: 24.08.2026

Von: Klimeo Redaktion

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