Kann ich das Kondenswasser der Wärmepumpe versickern lassen – oder muss ich es ableiten?
Viele Hausbesitzer fragen sich, ob das Kondenswasser einfach im Boden versickern darf – oder ob es zwingend abgeleitet werden muss. Die Antwort hängt vom Grundstück, der Bauweise und den geltenden Vorschriften ab.
Gesetzliche Anforderungen und Normen (DIN 1986, GEG etc.)
In Deutschland ist die Ableitung von Kondensat über gesetzliche Vorgaben geregelt – etwa durch:
- die DIN 1986-100 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke),
- das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und
- in Teilen auch durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Demnach gilt: Kondensat versickern lassen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Es handelt sich rechtlich gesehen um Abwasser – und muss entsprechend behandelt werden. Das bedeutet in der Praxis: Eine direkte Einleitung in das Erdreich ist nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass keine Gefährdung für Boden oder Grundwasser besteht – etwa durch eine gezielte Versickerung über ein Kiesbett.
In vielen Kommunen ist eine Ableitung ins öffentliche Abwassersystem vorgeschrieben. Hierzu zählen sowohl:
- der Anschluss ans Schmutzwasserkanal (häufig bei Innenaufstellung),
- als auch – unter Auflagen – die Einleitung ins Regenwassersystem.
Unterschiede je nach Wärmepumpenart
Nicht jede Wärmepumpe produziert gleich viel Kondenswasser:
- Luft-Wasser-Wärmepumpen erzeugen am meisten, besonders bei kalter, feuchter Außenluft.
- Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen produzieren kaum oder gar kein Kondensat, da sie auf Luft als Wärmequelle verzichten.
Deshalb ist die Art der Wärmepumpe entscheidend für die Planung der Kondensatführung. Während bei Sole- und Wasser-Wärmepumpen das Thema meist entfällt, gehört bei Luft-Wärmepumpen eine Entwässerungslösung zur Standardausstattung – idealerweise direkt vom Fachbetrieb mitgeplant.