Jetzt Förderung berechnen lassen
Bubble Klimeo klimeo waermepumpe beratung

Klartext statt Förderdschungel

KfW-Förderung

Was jetzt für umweltfreundliche Heizsysteme gilt

 

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Förderung klimafreundlicher Heizungen wie Wärmepumpen. Einige Boni sind entfallen, andere wurden neu gestaffelt – und in bestimmten Fällen sind jetzt bis zu 80 % Zuschuss möglich.

 

Wir haben die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Sie sortiert: Was bleibt, was wegfällt und was sich 2027 wieder ändert. Damit Sie einschätzen können, was für Ihr Haus realistisch möglich ist.

 

Über klimeo.de finden Sie anschließend einen qualitätsgeprüften Meisterbetrieb in Ihrer Nähe, der Sie kostenlos berät und die Antragstellung mit Ihnen abstimmt.

 

Zum Förderrechner Meisterbetrieb finden

Die Änderungen der Förderbedingungen auf einen Blick

 

Das gilt seit dem 21. Juli 2026

 

  • 30 % Grundförderung für den Einbau einer umweltfreundlichen Heizung im Bestandsgebäude
  • Bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit
  • 16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch bestimmter alter Heizungen
  • 40, 30 oder 10 % Einkommensbonus – gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen, plus Familienzuschlag
  • Maximal 80 % Gesamtförderung möglich

 

Diese Boni gibt es nicht mehr

 

X Effizienzbonus (bisher 5 % für natürliche Kältemittel, Erdreich oder Grundwasser)

X Emissionsminderungszuschlag (betraf bestimmte Biomasseheizungen)

 

Wichtig: Bei diesen Angaben handelt es sich um die aktuellen Fördersätze (Stand: August 2026). Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Januar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Für das erste Quartal 2027 ist eine grundlegende Umstellung der Wärmepumpen-Grundförderung angekündigt. Die einzelnen Förderboni sind im weiteren Verlauf nochmal detailliert aufgeführt.

Welche klimafreundlichen Heizungen werden von der KfW gefördert?

 

Die KfW fördert nicht nur Wärmepumpen. Im Rahmen der Heizungsförderung können in Bestandsgebäuden verschiedene klimafreundliche Heizsysteme und Anschlüsse an Wärmenetze bezuschusst werden – sofern die jeweiligen technischen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

 klimeo klimageraete waermepumpe

Wärmepumpen

 

Elektrisch angetriebene Wärmepumpen gehören zu den förderfähigen Heizsystemen.

 klimeo solarthermie

Solarthermie

 

Solarthermische Anlagen nutzen Sonnenenergie zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und können über die KfW gefördert werden.

 klimeo biomassenheizung

Biomasseheizungen

 

Auch förderfähige Biomasseheizungen, beispielsweise bestimmte Pelletheizungen, können bezuschusst werden.

 klimeo icon gasbrennwertgeraet

Brennstoffzellenheizungen

 

Der Einbau einer Brennstoffzellenheizung kann ebenfalls förderfähig sein.

 klimeo icon fernwaerme

Gebäude- und Wärmenetzanschluss

 

Wer sein Gebäude an ein förderfähiges Gebäude- oder Wärmenetz anschließt, kann dafür ebenfalls eine Förderung erhalten.

 klimeo klimageraete waermepumpe wasser wasser

Wasserstofffähige Heizungen

 

Auch wasserstofffähige Heizungen werden grundsätzlich berücksichtigt. Gefördert werden hierbei jedoch nur die entsprechenden Investitionsmehrkosten.

 

Im Überblick: So werden umweltfreundliche Heizsysteme ab sofort gefördert:

  • Umweltfreundliche Heizsysteme wie die Wärmepumpe werden in Bestandsgebäuden im Rahmen einer Heizungssanierung weiterhin gut gefördert – aber die Rechnung sieht anders aus als noch im Frühjahr.

Die neuen Förderbedingungen im Detail

Für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung in einem Bestandsgebäude erhalten Sie weiterhin 30 % der förderfähigen Gesamtkosten als Grundförderung. Die Förderung ist einkommensunabhängig und bildet die Basis, auf die alle weiteren Boni aufbauen.

 

Für das erste Quartal 2027 ist allerdings eine Umstellung angekündigt: Die Grundförderung für alle Wärmepumpen soll dann auf 15 % sinken. In Kombination mit dem kommenden Wertschöpfungsbonus (15 % Förderung für Wärmepumpen, die aus der EU stammen) können Sie wieder auf insgesamt 30 % Förderung kommen.

Die Förderung berechnet sich nicht auf Ihre Gesamtinvestition, sondern auf einen gedeckelten Betrag. Seit dem 21. Juli 2026 gilt:

 

  • 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • 15.000 Euro je Wohneinheit für die zweite bis sechste
  • 8.000 Euro je Wohneinheit ab der siebten

 

Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich – jeweils zum 1. Februar und 1. August – um 750 Euro.

Dieser Bonus belohnt den zügigen Umstieg. Er ist selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern vorbehalten, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Auch der Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung kann berechtigen. Die Altanlage muss fachgerecht stillgelegt und entsorgt werden. Wichtig: Das alte Heizsystem muss komplett gegen die neue, umweltfreundliche Heizung ausgetauscht und nicht nur ergänzt werden. 

 

Der Fördersatz liegt bis Ende 2026 bei 16 %. Danach sinkt er halbjährlich um vier Prozentpunkte – zum 1. Januar und 1. Juli. Ab dem 1. Juli 2028 entfällt der Bonus vollständig.

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können zusätzlich einen einkommensabhängigen Bonus erhalten. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen aus Ihrem Steuerbescheid – nicht Ihr Brutto- oder Nettoeinkommen:

 

  • 40 % bei einem Einkommen bis 30.000 Euro
  • 30 % bei einem Einkommen bis 40.000 Euro
  • 10 % bei einem Einkommen bis 50.000 Euro

 

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden einmalig 10.000 Euro vom anzurechnenden Einkommen abgezogen. Familien rutschen dadurch oft eine Stufe nach oben und können einen höheren Bonus erhalten.

Grundförderung und Boni addieren sich, sind aber gedeckelt. Regulär liegt die Obergrenze bei 70 % der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro – mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro – sind bis zu 80 % möglich.

Ab dem ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für alle Wärmepumpen auf 15 % sinken. Im Gegenzug ist ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union vorgesehen – für diese Geräte bliebe es damit in Summe bei 30 %.

 

Wichtig zur Einordnung: Die genauen Voraussetzungen, die Ausgestaltung und die nötigen Herkunftsnachweise sind noch nicht veröffentlicht. Wer eine Anlage für 2027 plant, sollte die Förderfähigkeit des konkreten Geräts zum Zeitpunkt der Antragstellung erneut prüfen lassen. Pauschale Zusagen einzelner Anbieter, ein bestimmtes Fabrikat sei „sicher" bonusberechtigt, sind derzeit nicht belastbar.

2026 noch von höheren Fördersätzen profitieren

Ab 2027 werden wichtige Förderbestandteile schrittweise reduziert – wer früher plant, kann sich daher bessere Förderbedingungen sichern.

 

Die neuen KfW-Förderbedingungen gelten nicht unbefristet, sondern sinken schrittweise oder laufen zu einem gewissen Zeitpunkt aus. Das sollten Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen und diese drei Punkte kennen:

 klimeo icon kostensenkung

Klimageschwindigkeitsbonus wird schrittweise zurückgefahren. 

 

Bis Ende 2026 liegt er bei 16 %, danach sinkt er halbjährlich – jeweils am 1. Januar und 1. Juli – um vier Prozentpunkte und läuft im Juli 2028 aus. Wer den Heizungstausch ohnehin in den nächsten Monaten angeht, kann den Bonus noch in voller Höhe nutzen.

 klimeo standort preise

Auch der Förderhöchstbetrag verändert sich.

 

Ab Februar 2027 sinkt er alle sechs Monate um 750 Euro für die erste Wohneinheit. Die Auswirkung ist zunächst überschaubar, summiert sich über die Jahre jedoch mit dem sinkenden Bonus.

 klimeo icon lebensdauer

Gute Planung braucht ein wenig Zeit.

 

Zwischen erstem Beratungsgespräch, Angebot, Bestätigung zum Antrag und KfW-Zusage vergehen realistisch einige Wochen – erst danach darf der Auftrag erteilt werden. Wenn Sie einen bestimmten Stichtag im Blick haben, rechnen Sie diesen Vorlauf am besten mit ein.

 

Zwei Beispiele: So kann Ihre Förderung aussehen

 

  • Beispiel 1
    •  Selbstnutzende Wohneigentümer mit Einfamilienhaus
    •  Kein Einkommensbonus, da das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen bei 70.000 € liegt.
    •  Funktionstüchtige Ölheizung
    •  Ersatz durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe
    •  Investition: 30.000 Euro. Davon sind maximal 28.000 Euro förderfähig.
  • Es greifen 30 % Grundförderung und 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, zusammen 46 %.
    Zuschuss: 12.880 Euro. Eigenanteil: 17.120 Euro.



  • Beispiel 2
    •  Selbstnutzende Wohneigentümer mit Einfamilienhaus
    •  Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen liegt bei 28.000 Euro, deshalb greift der Einkommensbonus von 40 %.
    •  25 Jahre alte Gasheizung
    •  Ersatz durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe
    •  Investition: 30.000 Euro. Davon sind maximal 28.000 Euro förderfähig.
  • Rechnerisch ergeben sich 86 % (30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, 40 % Einkommensbonus) – die Förderung ist hier auf 80 % gedeckelt.
    Zuschuss: 22.400 Euro. Eigenanteil: 7.600 Euro.

 

Beide Rechnungen dienen der Orientierung und basieren auf dem Förderstand von August 2026. Die tatsächliche Förderhöhe wird von der KfW auf Grundlage der jeweils geltenden Förderbedingungen und Ihrer eingereichten Unterlagen festgelegt.

 

 

In drei Schritten zur optimalen Förderung

 

Sie möchten sich die Förderung für Ihr umweltfreundliches Heizsystem sichern, wissen aber nicht, wo Sie anfangen sollen? Auf klimeo.de finden Sie ein deutschlandweites Netzwerk zertifizierter Meisterbetriebe. Die Fachkräfte des Meisterbetriebs in Ihrer Nähe beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Fördermöglichkeiten.

 

Kosten- und Förderhöhe einschätzen

 

Mit dem Kostencheck erhalten Sie eine Orientierung zur Investitionssumme. Mit dem Förderrechner können Sie dann Ihren individuellen Fördersatz bestimmen lassen. So wissen Sie schon vorab, wie viel die Anschaffung Ihrer umweltfreundlichen Heizung Sie kostet und wie hoch Ihr Zuschuss ausfällt.

 

Zum Kostencheck

Beratung durch Meisterbetrieb

 

Sie kontaktieren den Meisterbetrieb in Ihrer Nähe und lassen sich persönlich beraten. Die Fachkräfte prüfen, welches Heizsystem oder welche Wärmepumpe zu Ihrem Bestandsgebäude und Ihren Anforderungen passt, und erstellen die obligatorische Bestätigung zum Antrag (BzA).

 

Meisterbetrieb finden

Förderantrag stellen

 

Gemeinsam mit einem Energieberater oder den Fachkräften des Meisterbetriebs aus Ihrer Region wird der Förderantrag gestellt. Sobald dieser bewilligt ist, können Sie mit dem Betrieb einen Termin für die Realisierung Ihres Projekts vereinbaren. Wichtig: Der Förderantrag muss bewilligt sein, bevor Sie den Meisterbetrieb verbindlich beauftragen.

 

Fachberatung vereinbaren

klimeo photovoltaikanlage

Power-Duo

 

Die PV-Anlage erzeugt einen Teil des benötigten Stroms direkt auf dem eigenen Dach, den die Wärmepumpe dann zum Heizen Ihrer Räume und für Warmwasser nutzt. Das kann die laufenden Stromkosten zusätzlich senken.

klimeo sicherheit komfort

Hoher Wohnkomfort

 

Moderne Wärmepumpen arbeiten weitgehend automatisch und sorgen zuverlässig für angenehme Raumtemperaturen und warmes Wasser. Viele Systeme lassen sich zudem komfortabel digital steuern.

klimeo klimageraete umweltschonend vorgefuellt r 32

Gut für die Zukunft aufgestellt

 

Mit einer Wärmepumpe setzen Sie auf eine Heiztechnologie, die erneuerbare Energien nutzt und eine zentrale Rolle bei der klimafreundlichen Wärmeversorgung von Gebäuden spielt.

klimeo klimageraete komfort individuelle klimaloesungen blau

Attraktivität der Immobilie steigern

 

Eine moderne und energieeffiziente Heiztechnik kann die energetische Qualität einer Immobilie verbessern und sie für zukünftige Käufer oder Mieter attraktiver machen.

klimeo klimageraete erlebnis blau

Attraktive Förderbeträge

 

Profitieren Sie von Förderungen von bis zu 80 %. Staatliche Programme unterstützen Haushalte und Unternehmen, die auf nachhaltige Technologien setzen.

klimeo klimageraete express service personal blau

Langfristige Einsparungen

 

Umweltfreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen senken nicht nur den Energieverbrauch, die Investition amortisiert sich durch die staatliche Unterstützung noch schneller.

klimeo klimageraete energieeffizienz blau

Beitrag zum Klimaschutz

 

Die Umstellung auf nachhaltige Wärmepumpentechnologie reduziert Ihren CO₂-Fußabdruck und unterstützt die Energiewende aktiv.

klimeo klimageraete Energieverbrauch blau

Unabhängigkeit

 

Mit einer Wärmepumpe sind Sie unabhängig von fossilen Energieträgern sowie schwankenden und teuren Energiepreisen.

Warum lohnt sich die Förderung umweltfreundlicher Heizsysteme?

Ergänzen oder ersetzen? Das macht bei der Förderung einen Unterschied!

 

Auch wenn der Einbau einer klimafreundlichen Heizung grundsätzlich förderfähig sein kann, gilt der Klimageschwindigkeitsbonus nur beim Austausch einer bestehenden Heizung, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Wird beispielsweise eine Wärmepumpe lediglich zusätzlich zur vorhandenen Heizung installiert und die bestehende Anlage nicht ausgetauscht, kann der Klimageschwindigkeitsbonus daher nicht in Anspruch genommen werden.

 

Ob und in welcher Höhe die übrige KfW-Förderung greift, hängt von der konkreten Maßnahme und den jeweiligen Fördervoraussetzungen ab. Der Meisterbetrieb in Ihrer Nähe hilft Ihnen gerne bei einer persönlichen Beratung, die optimale Förderung für Ihre Situation zu finden.

 

Fachberatung anfragen

Der erste Schritt zu Ihrer nachhaltigen Heizung

Machen Sie den Kostencheck

 

Nun wissen Sie über die aktuellen Förderbestimmungen Bescheid und können Ihre individuelle Fördersumme berechnen lassen. Damit Sie eine noch fundiertere Entscheidung treffen können, liefern wir Ihnen gerne noch eine Kostenübersicht für Ihren Heizungstausch.

 

Mit unserem unverbindlichen Kostencheck erfahren Sie in wenigen Schritten, mit welchen Kosten Sie für Ihre neue Wärmepumpe rechnen können.

 

Zum Kostencheck

Häufige Fragen zur Heizungsförderung 2026

Stand: August 2026. Über die Förderzusage und die endgültige Förderhöhe entscheidet ausschließlich die KfW anhand der jeweils gültigen Bedingungen.

Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Mit Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) und – bei Selbstnutzung – mit Einkommensbonus (bis zu 40 %) sind insgesamt bis zu 80 % möglich.

Ja, aber nur für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, verschiebt sich diese Grenze durch den Familienzuschlag auf 40.000 Euro.

Nein. Der Effizienzbonus von 5 % für natürliche Kältemittel oder die Nutzung von Erdreich und Grundwasser wird seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr gewährt. Auch der Emissionsminderungszuschlag für bestimmte Biomasseheizungen ist entfallen.

Bis einschließlich 31. Dezember 2026 beträgt er 16 %. Danach sinkt er halbjährlich – jeweils zum 1. Januar und 1. Juli – um vier Prozentpunkte und läuft zum 1. Juli 2028 komplett aus.

Berücksichtigt werden unter anderem Kauf und Einbau der Heizungsanlage, notwendige Umfeldmaßnahmen, Fachplanung und Baubegleitung. Nicht förderfähig sind Finanzierungskosten, laufender Betrieb, Wartung und Energiebezug.

Ja. Zuerst wird die Bestätigung zum Antrag (BzA) durch ein registriertes Fachunternehmen oder einen Energieeffizienz-Experten erstellt, dann stellen Sie den Antrag bei der KfW. Erst nach der Zusage darf der Auftrag verbindlich erteilt werden.

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt zum 1. Januar 2027 das erste Mal und fortan halbjährlich (zum 1. Januar und 1. Juli), bis er am 1. Juli 2028 vollständig ausläuft. Zum 1. Februar 2027 sinkt zudem der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit um 750 €, was sich halbjährlich – jeweils zum 1. Februar und 1. August – fortsetzt. 

 

Für das erste Quartal 2027 ist zusätzlich die Umstellung der Wärmepumpen-Grundförderung mit dem neuen Wertschöpfungsbonus angekündigt. Die genauen Kriterien sind noch nicht bekannt.

Ein für 2027 vorgesehener Zuschlag von 15 % für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU, der die dann auf 15 % reduzierte Grundförderung ausgleichen soll. Details zu Voraussetzungen und Nachweisen stehen noch aus – die Förderfähigkeit einer konkreten Anlage sollte deshalb kurz vor Antragstellung geprüft werden.

Grundsätzlich ja, sofern die Wärmepumpe den überwiegenden Teil der Wärmeerzeugung übernimmt und die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind. Ihr Meisterbetrieb kann das für Ihr Gebäude einschätzen.

Neben elektrisch angetriebenen Wärmepumpen fördert die KfW unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere klimafreundliche Heizlösungen. Dazu zählen unter anderem Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Bei wasserstofffähigen Heizungen können bestimmte Investitionsmehrkosten förderfähig sein.

 

Welche Förderung im Einzelfall möglich ist, hängt von der gewählten Technik und den jeweils geltenden technischen Fördervoraussetzungen ab.

Nein. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird für den Austausch bestimmter bestehender Heizungen gewährt. Wird beispielsweise eine Wärmepumpe lediglich als zusätzliche Heizquelle eingebaut und die bestehende Heizung weiter betrieben, greift der Klimageschwindigkeitsbonus nicht. Andere Bestandteile der KfW-Heizungsförderung können je nach Maßnahme und Fördervoraussetzungen dennoch möglich sein.

Noch Fragen offen?

 

Lassen Sie sich unverbindlich von einem Meisterbetrieb in Ihrer Nähe beraten.


Jetzt beraten lassen