Klartext statt Förderdschungel
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Förderung klimafreundlicher Heizungen wie Wärmepumpen. Einige Boni sind entfallen, andere wurden neu gestaffelt – und in bestimmten Fällen sind jetzt bis zu 80 % Zuschuss möglich.
Wir haben die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Sie sortiert: Was bleibt, was wegfällt und was sich 2027 wieder ändert. Damit Sie einschätzen können, was für Ihr Haus realistisch möglich ist.
Über klimeo.de finden Sie anschließend einen qualitätsgeprüften Meisterbetrieb in Ihrer Nähe, der Sie kostenlos berät, Ihnen ein Angebot erstellt und die Antragstellung mit Ihnen abstimmt.
Das gilt seit dem 21. Juli 2026
Diese Boni gibt es nicht mehr
X Effizienzbonus (bisher 5 % für natürliche Kältemittel, Erdreich oder Grundwasser)
X Emissionsminderungszuschlag (betraf bestimmte Biomasseheizungen)
Wichtig: Bei diesen Angaben handelt es sich um die aktuellen Fördersätze (Stand: September 2026). Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Für das erste Quartal 2027 ist eine grundlegende Umstellung der Wärmepumpen-Grundförderung angekündigt. Die einzelnen Förderboni sind im weiteren Verlauf nochmal detailliert aufgeführt.
Die KfW fördert nicht nur Wärmepumpen. Im Rahmen der Heizungsförderung können in Bestandsgebäuden verschiedene klimafreundliche Heizsysteme und Anschlüsse an Wärmenetze bezuschusst werden – sofern die jeweiligen technischen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Wärmepumpen
Elektrisch angetriebene Wärmepumpen gehören zu den förderfähigen Heizsystemen.
Solarthermie
Solarthermische Anlagen nutzen Sonnenenergie zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und können über die KfW gefördert werden.
Biomasseheizungen
Auch förderfähige Biomasseheizungen, beispielsweise bestimmte Pelletheizungen, können bezuschusst werden.
Brennstoffzellenheizungen
Der Einbau einer Brennstoffzellenheizung kann ebenfalls förderfähig sein.
Gebäude- und Wärmenetzanschluss
Wer sein Gebäude an ein förderfähiges Gebäude- oder Wärmenetz anschließt, kann dafür ebenfalls eine Förderung erhalten.
Wasserstofffähige Heizungen
Auch wasserstofffähige Heizungen werden grundsätzlich berücksichtigt. Gefördert werden hierbei jedoch nur die entsprechenden Investitionsmehrkosten.
Für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung in einem Bestandsgebäude erhalten Sie weiterhin 30 % der förderfähigen Gesamtkosten als Grundförderung. Die Förderung ist einkommensunabhängig und bildet die Basis, auf die alle weiteren Boni aufbauen.
Für das erste Quartal 2027 ist allerdings eine Umstellung angekündigt: Die Grundförderung für alle Wärmepumpen soll dann auf 15 % sinken. In Kombination mit dem kommenden Wertschöpfungsbonus (15 % Förderung für Wärmepumpen, die aus der EU stammen) können Sie wieder auf insgesamt 30 % Förderung kommen.
Die Förderung berechnet sich nicht auf Ihre Gesamtinvestition, sondern auf einen gedeckelten Betrag. Seit dem 21. Juli 2026 gilt:
Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich – jeweils zum 1. Februar und 1. August – um 750 Euro.
Dieser Bonus belohnt den zügigen Umstieg. Er ist selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern vorbehalten, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Auch der Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung kann berechtigen. Die Altanlage muss fachgerecht stillgelegt und entsorgt werden. Wichtig: Das alte Heizsystem muss komplett gegen die neue, umweltfreundliche Heizung ausgetauscht und nicht nur ergänzt werden.
Der Fördersatz liegt vorerst bei 16 %. Danach sinkt er halbjährlich um vier Prozentpunkte – zum 1. Februar und 1. August. Ab dem 1. August 2028 entfällt der Bonus vollständig.
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können zusätzlich einen einkommensabhängigen Bonus erhalten. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen – nicht Ihr Brutto- oder Nettoeinkommen. Berechnet wird es aus dem Durchschnitt der Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung (für einen Antrag in 2026 also 2023 und 2024):
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden einmalig 10.000 Euro vom anzurechnenden Einkommen abgezogen – unabhängig von der Zahl der Kinder. Voraussetzung ist, dass das Kind mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in der selbstgenutzten Wohneinheit gemeldet und kindergeldberechtigt ist. Familien rutschen dadurch oft in die nächsthöhere Bonusstufe und können einen höheren Bonus erhalten.
Grundförderung und Boni addieren sich, sind aber gedeckelt. Regulär liegt die Obergrenze bei 70 % der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro – mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro – sind bis zu 80 % möglich.
Ab dem ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für alle Wärmepumpen auf 15 % sinken. Im Gegenzug ist ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union vorgesehen – für diese Geräte bliebe es damit in Summe bei 30 %.
Wichtig zur Einordnung: Die genauen Voraussetzungen, die Ausgestaltung und die nötigen Herkunftsnachweise sind noch nicht veröffentlicht. Wer eine Anlage für 2027 plant, sollte die Förderfähigkeit des konkreten Geräts zum Zeitpunkt der Antragstellung erneut prüfen lassen. Pauschale Zusagen einzelner Anbieter, ein bestimmtes Fabrikat sei „sicher" bonusberechtigt, sind derzeit nicht belastbar.
Die neuen KfW-Förderbedingungen gelten nicht unbefristet, sondern sinken schrittweise oder laufen zu einem gewissen Zeitpunkt aus. Das sollten Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen und diese drei Punkte kennen:
Klimageschwindigkeitsbonus wird schrittweise zurückgefahren.
Bis Ende Januar 2027 liegt er bei 16 %, danach sinkt er halbjährlich – jeweils am 1. Februar und 1. August – um vier Prozentpunkte und läuft im August 2028 aus. Wer den Heizungstausch ohnehin in den nächsten Monaten angeht, kann den Bonus noch in voller Höhe nutzen.
Auch die förderfähigen Kosten werden gedeckelt.
Ab Februar 2027 sinkt die Obergrenze für die erste Wohneinheit alle sechs Monate um 750 Euro. Die Auswirkung ist zunächst überschaubar, summiert sich über die Jahre aber zusammen mit dem sinkenden Bonus.
Gute Planung braucht ein wenig Zeit.
Zwischen erstem Beratungsgespräch, Angebot, Bestätigung zum Antrag, Vertragsabschluss und KfW-Zusage vergehen realistisch einige Wochen. Mit dem Einbau darf es erst nach der Zusage losgehen. Wenn Sie einen bestimmten Stichtag im Blick haben, rechnen Sie diesen Vorlauf am besten mit ein.
Beide Rechnungen dienen der Orientierung und basieren auf dem Förderstand von September 2026. Die tatsächliche Förderhöhe wird von der KfW auf Grundlage der jeweils geltenden Förderbedingungen und Ihrer eingereichten Unterlagen festgelegt.
Sie möchten sich die Förderung für Ihr umweltfreundliches Heizsystem sichern, wissen aber nicht, wo Sie anfangen sollen? Auf klimeo.de finden Sie ein deutschlandweites Netzwerk zertifizierter Meisterbetriebe. Die Fachkräfte des Meisterbetriebs in Ihrer Nähe beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Fördermöglichkeiten.
Kosten- und Förderhöhe einschätzen
Mit dem Kostencheck erhalten Sie eine Orientierung zur Investitionssumme. Mit dem Förderrechner können Sie dann Ihren individuellen Fördersatz bestimmen lassen. So wissen Sie schon vorab, wie viel die Anschaffung Ihrer umweltfreundlichen Heizung Sie kostet und wie hoch Ihr Zuschuss ausfällt.
Beratung durch Meisterbetrieb
Sie kontaktieren den Meisterbetrieb in Ihrer Nähe und lassen sich persönlich beraten. Die Fachkräfte prüfen, welches Heizsystem oder welche Wärmepumpe zu Ihrem Bestandsgebäude und Ihren Anforderungen passt, und erstellen die obligatorische Bestätigung zum Antrag (BzA).
Förderantrag stellen
Vor dem Antrag schließen Sie mit dem Meisterbetrieb einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der nur bei Förderzusage wirksam wird (Fachbegriff: aufschiebende oder auflösende Bedingung). Anschließend wird der Förderantrag gemeinsam mit einem Energieberater oder dem Meisterbetrieb in Ihrer Nähe gestellt, der Vertrag wird dabei hochgeladen. Sobald die Zusage vorliegt, vereinbaren Sie den Termin für den Einbau. Wichtig: Ein Vertrag ohne diese Bedingung oder ein Baustart vor dem Antrag schließt die Förderung aus.
Power-Duo
Die PV-Anlage erzeugt einen Teil des benötigten Stroms direkt auf dem eigenen Dach, den die Wärmepumpe dann zum Heizen Ihrer Räume und für Warmwasser nutzt. Das kann die laufenden Stromkosten zusätzlich senken.
Hoher Wohnkomfort
Moderne Wärmepumpen arbeiten weitgehend automatisch und sorgen zuverlässig für angenehme Raumtemperaturen und warmes Wasser. Viele Systeme lassen sich zudem komfortabel digital steuern.
Gut für die Zukunft aufgestellt
Mit einer Wärmepumpe setzen Sie auf eine Heiztechnologie, die erneuerbare Energien nutzt und eine zentrale Rolle bei der klimafreundlichen Wärmeversorgung von Gebäuden spielt.
Attraktivität der Immobilie steigern
Eine moderne und energieeffiziente Heiztechnik kann die energetische Qualität einer Immobilie verbessern und sie für zukünftige Käufer oder Mieter attraktiver machen.
Attraktive Förderbeträge
Profitieren Sie von Förderungen von bis zu 80 %. Staatliche Programme unterstützen Haushalte und Unternehmen, die auf nachhaltige Technologien setzen.
Langfristige Einsparungen
Umweltfreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen senken nicht nur den Energieverbrauch, die Investition amortisiert sich durch die staatliche Unterstützung noch schneller.
Nutzung erneuerbarer Energien
Die Wärmepumpentechnologie nutzt natürliche Energiequellen wie Luft, Wasser oder das Erdreich.
Unabhängigkeit
Mit einer Wärmepumpe machen Sie sich unabhängiger von fossilen Energieträgern und deren Preisschwankungen.
Auch wenn der Einbau einer klimafreundlichen Heizung grundsätzlich förderfähig sein kann, gilt der Klimageschwindigkeitsbonus nur beim Austausch einer bestehenden Heizung, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Wird beispielsweise eine Wärmepumpe lediglich zusätzlich zur vorhandenen Heizung installiert und die bestehende Anlage nicht ausgetauscht, kann der Klimageschwindigkeitsbonus daher nicht in Anspruch genommen werden.
Ob und in welcher Höhe die übrige KfW-Förderung greift, hängt von der konkreten Maßnahme und den jeweiligen Fördervoraussetzungen ab. Der Meisterbetrieb in Ihrer Nähe hilft Ihnen gerne bei einer persönlichen Beratung, die optimale Förderung für Ihre Situation zu finden.
Nun wissen Sie über die aktuellen Förderbestimmungen Bescheid und können Ihre individuelle Fördersumme berechnen lassen. Damit Sie eine noch fundiertere Entscheidung treffen können, liefern wir Ihnen gerne noch eine Kostenübersicht für Ihren Heizungstausch.
Mit unserem unverbindlichen Kostencheck erfahren Sie in wenigen Schritten, mit welchen Kosten Sie für Ihre neue Wärmepumpe rechnen können.
Stand: September 2026. Über die Förderzusage und die endgültige Förderhöhe entscheidet ausschließlich die KfW anhand der jeweils gültigen Bedingungen.
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Mit Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) und – bei Selbstnutzung – mit Einkommensbonus (bis zu 40 %) sind insgesamt bis zu 80 % möglich.
Ja, aber nur für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, verschiebt sich diese Grenze durch den Familienzuschlag auf 40.000 Euro.
Nein. Der Effizienzbonus von 5 % für natürliche Kältemittel oder die Nutzung von Erdreich und Grundwasser wird seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr gewährt. Auch der Emissionsminderungszuschlag für bestimmte Biomasseheizungen ist entfallen.
Bis einschließlich 31. Januar 2027 beträgt er 16 %. Danach sinkt er halbjährlich – jeweils zum 1. Februar und 1. August – um vier Prozentpunkte und läuft zum 1. August 2028 komplett aus.
Berücksichtigt werden unter anderem Kauf und Einbau der Heizungsanlage, notwendige Umfeldmaßnahmen, Fachplanung und Baubegleitung. Nicht förderfähig sind Finanzierungskosten, laufender Betrieb, Wartung und Energiebezug.
Zuerst erstellt ein registriertes Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte die Bestätigung zum Antrag (BzA). Danach schließen Sie mit dem Fachbetrieb einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der an die Förderzusage geknüpft ist. Erst dann stellen Sie den Antrag bei der KfW und laden den Vertrag dort hoch. Mit dem Einbau geht es los, sobald die Zusage vorliegt.
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt zum 1. Februar 2027 das erste Mal und danach halbjährlich (zum 1. Februar und 1. August), bis er am 1. August 2028 vollständig ausläuft. Ebenfalls ab dem 1. Februar 2027 sinkt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro.
Für das erste Quartal 2027 ist zusätzlich die Umstellung der Wärmepumpen-Grundförderung mit dem neuen Wertschöpfungsbonus angekündigt. Die genauen Kriterien sind noch nicht bekannt.
Ein für 2027 vorgesehener Zuschlag von 15 % für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU, der die dann auf 15 % reduzierte Grundförderung ausgleichen soll. Details zu Voraussetzungen und Nachweisen stehen noch aus – die Förderfähigkeit einer konkreten Anlage sollte deshalb kurz vor Antragstellung geprüft werden.
Grundsätzlich ja, sofern die Wärmepumpe den überwiegenden Teil der Wärmeerzeugung übernimmt und die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind. Ihr Meisterbetrieb kann das für Ihr Gebäude einschätzen.
Neben elektrisch angetriebenen Wärmepumpen fördert die KfW unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere klimafreundliche Heizlösungen. Dazu zählen unter anderem Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Bei wasserstofffähigen Heizungen können bestimmte Investitionsmehrkosten förderfähig sein.
Welche Förderung im Einzelfall möglich ist, hängt von der gewählten Technik und den jeweils geltenden technischen Fördervoraussetzungen ab.
Nein. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird für den Austausch bestimmter bestehender Heizungen gewährt. Wird beispielsweise eine Wärmepumpe lediglich als zusätzliche Heizquelle eingebaut und die bestehende Heizung weiter betrieben, greift der Klimageschwindigkeitsbonus nicht. Andere Bestandteile der KfW-Heizungsförderung können je nach Maßnahme und Fördervoraussetzungen dennoch möglich sein.
Noch Fragen offen?
Lassen Sie sich unverbindlich von einem Meisterbetrieb in Ihrer Nähe beraten.