Gesetzliche Grundlagen zum Schallschutz der Klimaanlage
Ob eine Klimaanlage zu laut ist, entscheidet nicht allein das Gehör des Nachbarn, sondern vor allem das Gesetz. In Deutschland gelten klare Vorgaben, die den Schutz vor Lärmbelastung regeln.
Die wichtigste Grundlage ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Sie legt verbindliche Grenzwerte für Geräusche fest, die von technischen Anlagen wie Klimageräten ausgehen dürfen. Diese Werte unterscheiden sich je nach Gebiet, in dem das Gebäude steht. In reinen Wohngebieten gelten strengere Vorgaben als in Misch- oder Gewerbegebieten.
Ein weiterer Aspekt sind die Unterschiede zwischen Tag- und Nachtzeiten. Tagsüber sind in Wohngebieten Geräuschpegel von bis zu 50 Dezibel erlaubt, nachts dürfen es in der Regel nur 35 Dezibel sein. Genau diese Vorgabe führt oft zu Konflikten, denn Klimaanlagen laufen besonders in den Abendstunden oder nachts, wenn die Temperaturen in den Schlafzimmern erträglich bleiben sollen.
Auch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) spielt eine Rolle. Es stellt sicher, dass niemand durch technische Anlagen unzumutbar belästigt wird. Im Ernstfall können Nachbarn sich darauf berufen und eine Anpassung oder sogar Abschaltung fordern.
Für Neubauten gibt es darüber hinaus zusätzliche Vorschriften. Hier müssen Planer und Fachbetriebe schon bei der Standortwahl berücksichtigen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Bei bestehenden Gebäuden kann es teurer werden, wenn nachträglich Schallschutzmaßnahmen nötig sind.
Kurz gesagt: Wer sich rechtzeitig informiert und bei der Installation einen Meisterbetrieb hinzuzieht, bleibt auf der sicheren Seite und verhindert rechtliche Auseinandersetzungen.