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Welche Heizung für Altbau ab 2025: Was ist noch erlaubt?

 

Ab 2025 ändert sich für Eigentümer von Altbauten einiges: Wer seine alte Heizung ersetzen möchte oder muss, steht vor wichtigen Entscheidungen. Denn mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) treten klare Anforderungen in Kraft, die auf klimafreundliches Heizen und den Einsatz erneuerbarer Energien abzielen. Gas- und Ölheizungen sind zwar nicht sofort verboten, unterliegen jedoch strengen Bedingungen und einer schrittweisen Austauschpflicht. 

 

Wenn Sie ein älteres Einfamilienhaus besitzen, stellt sich jetzt die Frage: Welche Heiztechnik ist überhaupt noch erlaubt – und welche lohnt sich für mein Gebäude wirklich? Welche Förderung für Heizung 2025 können Sie nutzen? Welches ist die beste Wärmepumpe für Altbau, und ist eine Wärmepumpe im Altbau überhaupt eine gute Idee?

 

In diesem Beitrag finden Sie klare Antworten. Wir zeigen Ihnen, welche Heizsysteme auch ab 2025 noch eingebaut werden dürfen, wie Sie mit Blick auf Ihr Gebäude die passende Lösung finden und wie Sie durch staatliche Zuschüsse viele Tausend Euro sparen können.


Geräteinfos
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Neue Vorschriften ab 2025 – Was Eigentümer wissen müssen

 

Ab dem 1. Januar 2025 gelten für den Einbau neuer Heizungen verschärfte gesetzliche Regeln. Besonders betroffen sind Altbauten, bei denen eine Heizungsmodernisierung ansteht – sei es freiwillig oder weil die bestehende Anlage ausgetauscht werden muss.

 

Neues Heizungsgesetz 2025: Was das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgibt

Das GEG schreibt vor, dass ab 2025 jede neu eingebaute Heizung mindestens zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Das Ziel: Weg von fossilen Energieträgern wie Gas und Öl, hin zu klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse oder Fernwärme.

 

Das bedeutet allerdings kein generelles Verbot von Gasheizungen – wohl aber neue Anforderungen: Wer weiterhin auf Gas setzt, muss eine Hybridlösung oder einen Fahrplan zur schrittweisen Erfüllung der 65%-Regel nachweisen.

 

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Wer von der Austauschpflicht betroffen ist

 

Die Austauschpflicht gilt nicht pauschal für alle – entscheidend ist das Alter und der Zustand der bestehenden Heizungsanlage. Folgende Fälle sind betroffen:

  • Gas- oder Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind (gilt für Konstanttemperaturkessel) 
  • Heizsysteme, die nicht mehr reparierbar oder wirtschaftlich untragbar sind 
  • Besitzer, die ihre Immobilie nach dem 1. Februar 2002 geerbt oder gekauft haben 


Achtung:
Bei einer defekten Heizung (Heizungshavarie) gibt es eine Übergangsfrist, in der Sie auch eine Zwischenlösung einbauen dürfen – beispielsweise eine Mietheizung.

 

Welche Ausnahmen es gibt

Nicht jeder muss sofort umrüsten. Für folgende Fälle gelten Ausnahmen oder Übergangsfristen:

  • Bestandsheizungen dürfen weiter betrieben werden, solange sie funktionieren
  • Eigentümer über 80 Jahre, die selbst im Haus wohnen, sind von der Austauschpflicht befreit
  • Bei unbilliger Härte (z. B. technisch unmöglicher Einbau oder soziale Gründe) kann eine Ausnahme beantragt werden


Zudem ist für Altbauten in vielen Fällen ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) möglich, der Ihnen mehr Zeit und Flexibilität bei der Heizungsumrüstung gibt – ideal, wenn Sie Ihre Maßnahmen stufenweise umsetzen möchten.

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Welche Heizungen sind ab 2025 noch erlaubt?

 

Viele Eigentümer fragen sich aktuell: Welche Heizsysteme dürfen ab 2025 überhaupt noch eingebaut werden? Die gute Nachricht: Es gibt keine pauschalen Verbote. Die schlechte: Wer künftig eine neue Heizung einbauen will, muss die 65%-Erneuerbaren-Regel erfüllen – oder einen Plan dafür vorlegen.

 

Verbot für reine Öl- und Gasheizungen – aber mit Übergangsregelung

Neue reine Öl- oder Gasheizungen dürfen ab 2025 nicht mehr ohne Weiteres eingebaut werden, es sei denn, sie werden in eine Hybridlösung integriert oder es liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor. Bestehende Anlagen dürfen aber weiterlaufen – sie unterliegen keiner generellen Stilllegung.

 

Was weiterhin erlaubt ist – unter Auflagen:

  • Gas-Hybridheizungen mit Solarthermie oder Wärmepumpe
  • Brennstoffzellen-Heizungen, wenn sie zukunftsfähig betrieben werden
  • Gasheizungen, die mit mindestens 65 % Biogas oder Wasserstoff betrieben werden können (wasserstofffähig)
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Wärmepumpen (Luft, Erde, Wasser)

Wärmepumpen gelten als zukunftssicher und erfüllen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes problemlos – vorausgesetzt, sie werden effizient betrieben. Für Altbauten eignet sich insbesondere die Luft-Wasser-Wärmepumpe, da sie mit weniger baulichem Aufwand installiert werden kann. In Kombination mit einer guten Heizlastberechnung oder in einem Hybrid-System funktionieren sie auch in unsanierten Gebäuden.

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Biomasseheizungen (z. B. Pelletheizung)

Diese Heizungen verbrennen nachwachsende Rohstoffe wie Holzpellets oder Hackschnitzel. Sie gelten als klimaneutral und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben – allerdings nur, wenn sie mit modernen, emissionsarmen Geräten umgesetzt werden. Nachteil: Es wird ausreichend Lagerfläche benötigt und regelmäßige Wartung ist Pflicht.

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Hybridheizungen (z. B. Gas + Solarthermie oder Wärmepumpe)

Hybridlösungen kombinieren fossile mit erneuerbaren Energien. Das kann eine Gasheizung mit Solarthermie sein oder eine Gasheizung in Kombination mit einer Wärmepumpe. Diese Systeme gelten als Übergangstechnologie und sind besonders für Altbauten interessant, die noch nicht umfassend saniert sind.

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Solarthermieanlagen

Sie nutzen Sonnenenergie zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Für sich allein reichen sie nicht aus, aber sie können ein bestehendes System klimafreundlich ergänzen. In Kombination mit einem Pufferspeicher oder einer Hybridlösung erfüllen sie die Anforderungen des GEG.

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Nah- oder Fernwärme

Wenn Ihr Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann, ist das eine einfache Möglichkeit, die 65%-Regel zu erfüllen. Voraussetzung ist, dass das Netz mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energie betrieben wird. Besonders in städtischen Gebieten oder bei Quartierslösungen ist das eine attraktive Option.

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Brennstoffzellenheizungen

Diese Technik wandelt Wasserstoff oder Erdgas in Strom und Wärme um. Sie ist besonders effizient, jedoch noch vergleichsweise teuer und nur in bestimmten Fällen wirtschaftlich. In Zukunft können Brennstoffzellen eine Rolle spielen – vor allem, wenn sie mit grünem Wasserstoff betrieben werden.

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Klassische Öl- und Gasheizungen (nicht mehr allein erlaubt)

Reine Öl- oder Gasheizungen dürfen ab 2025 nicht mehr als alleinige Systeme eingebaut werden. Sie sind nur noch erlaubt, wenn sie Teil eines hybriden Gesamtsystems sind oder wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt, der auf erneuerbare Energien hinarbeitet.

GEG-konforme Heizsysteme im Überblick

Wenn Sie Ihre alte Heizung ersetzen müssen oder wollen, sollten Sie sich auf folgende Optionen konzentrieren, die mit dem GEG 2025 kompatibel sind:

Heizungsarten im Altbau – Vor- und Nachteile

 

Altbauten stellen besondere Anforderungen an die Heiztechnik: hohe Decken, schlechte Dämmung und alte Heizkörper machen die Wahl der richtigen Heizung zur Herausforderung. In diesem Abschnitt zeige ich Ihnen, welche Heizungsarten im Altbau sinnvoll sind, wie sie mit dem Heizungsgesetz 2025 zusammenspielen und für wen sich welche Lösung lohnt.

Heizungsarten im Altbau – Vor- und Nachteile klimeo klimageraete gasheizung

Gasheizung – nur noch mit Einschränkungen

Gasheizungen waren lange Standard – auch im Altbau. Doch ab 2025 dürfen sie nicht mehr als alleinige Heizsysteme neu eingebaut werden. Erlaubt ist der Einbau nur noch, wenn die Gasheizung Teil einer Hybridlösung ist (z.B. mit Solarthermie oder Wärmepumpe) oder wenn ein Sanierungsfahrplan besteht, der den Umstieg auf erneuerbare Energien einleitet. Fazit: Für reine Gasanlagen ist der Weg klar begrenzt. Für Eigentümer, die ihre Technik modernisieren wollen, ist Gas nur noch im Mix sinnvoll.

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Ölheizung – praktisch keine Zukunft mehr

Noch drastischer ist die Lage bei Ölheizungen: Diese dürfen ab 2025 nicht mehr neu eingebaut werden – es sei denn, sie werden mit erneuerbaren Energien kombiniert. Bestehende Anlagen dürfen zwar weiter betrieben werden, aber eine Erneuerung lohnt sich kaum noch. Auch der Förderanspruch entfällt in den meisten Fällen. Fazit: Wer heute noch Öl nutzt, sollte rechtzeitig umsteigen – nicht nur wegen des Gesetzes, sondern auch wegen der steigenden CO₂-Kosten.

Heizungsarten im Altbau – Vor- und Nachteile klimeo biomassenheizung

Biomasseheizung – klimafreundlich mit Einschränkungen

Pelletheizungen und andere Biomassesysteme erfüllen die Vorgaben des neuen Heizungsgesetzes 2025, da sie erneuerbare Energien nutzen. Sie eignen sich gut für Altbauten mit hohem Wärmebedarf – allerdings nur, wenn ausreichend Lagerplatz vorhanden ist. Auch der Emissionsgrenzwert muss eingehalten werden, damit Fördermittel fließen.Fazit: Eine gute Lösung für größere Altbauten im ländlichen Raum

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Wärmepumpe im Altbau – geht das wirklich?

Viele stellen sich die Frage: Altbauheizung sanieren mit Wärmepumpe – geht das? Die Antwort lautet: Ja, das geht – unter bestimmten Voraussetzungen. Moderne Wärmepumpen arbeiten heute auch bei niedrigen Vorlauftemperaturen effizient. Besonders Luft-Wasser-Wärmepumpen sind technisch einfach nachrüstbar und benötigen keinen Erdkollektor.


Wenn Ihr Altbau über große Heizkörper oder eine gute Dämmung verfügt – oder wenn Sie ohnehin modernisieren möchten –, ist eine Wärmepumpe im Altbau auch ohne Fußbodenheizung möglich. In vielen Fällen rechnet sich diese Lösung durch die Kombination aus staatlicher Förderung und dauerhaft niedrigen Betriebskosten.

Fazit: Wer die Wärmepumpe richtig plant, profitiert von einer der effizientesten und förderfähigsten Heiztechnologien für den Altbau.

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Hybridheizung – die beste Heizung für unsanierte Altbauten?

Wenn Sie sich fragen, was für eine Heizung im Altbau ab 2025 noch möglich ist, ohne gleich das ganze Haus sanieren zu müssen, lautet die Antwort oft: Hybridheizung. Sie kombiniert z.B. eine Gastherme mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie.


Das senkt die Einstiegskosten, erfüllt die 65
%-Erneuerbaren-Vorgabe und bietet Flexibilität. Besonders für unsanierte Altbauten oder Gebäude mit hohem Wärmebedarf ist diese Kombination oft die beste Heizungslösung für Altbau ab 2025.

Fazit: Welche Heizung für den Altbau ab 2025 wirklich sinnvoll ist

Das neue Heizungsgesetz 2025 zwingt Eigentümer zum Umdenken – aber es eröffnet auch neue Chancen: Mit der richtigen Lösung heizen Sie klimafreundlich, GEG-konform und oft sogar günstiger als vorher. Ob beste Wärmepumpe für Altbau, Hybridlösung oder Biomasse – die Auswahl hängt von Gebäudezustand, Budget und individuellen Zielen ab.

 

Empfehlung: Lassen Sie sich frühzeitig beraten. Denn die beste Heizung für Altbau ist die, die zu Ihrem Haus passt – und rechtzeitig geplant wurde.

 

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Förderungen für Heizungsumrüstung ab 2025

 

KfW-Zuschuss 458 – Förderung für Wohngebäude

Für Privatpersonen, die in einem selbstgenutzten Einfamilienhaus wohnen, gilt die BEG Heizungsförderung (Zuschuss 458 der KfW). Diese Förderung unterstützt den Einbau klimafreundlicher Heizsysteme wie:

  • Wärmepumpen 
  • Biomasseheizungen 
  • Hybridlösungen
  • Brennstoffzellen 
  • Anschlüsse an ein Wärmenetz

Voraussetzung: Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein, und die neue Heizung muss die Effizienz steigern oder den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen. Wichtig: Die Förderung gilt nur, wenn der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird.

 

Förderhöhe, Boni & Förderkombinationen

Die Grundförderung beträgt 30% der förderfähigen Kosten. Zusätzlich können Sie weitere Boni erhalten:

  • Klimageschwindigkeitsbonus (20 %): Für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder alter Gasheizungen (älter als 20 Jahre) 
  • Effizienzbonus (5 %): Für besonders effiziente Wärmepumpen, z. B. mit Erdreich, Wasser oder natürlichem Kältemittel 
  • Einkommensbonus (30 %): Für Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 € 
  • Emissionsminderungszuschlag (2.500 € pauschal): Für emissionsarme Biomasseheizungen

Maximal sind 70 % Zuschuss möglich – bezogen auf einen förderfähigen Betrag von bis zu 30.000€ für ein Einfamilienhaus. Bei mehreren Wohneinheiten gibt es gestaffelte Höchstsummen.

 

So stellen Sie den Antrag richtig

Der Weg zur Förderung besteht aus sechs Schritten. Die wichtigsten sind:

  • Energieberater oder Fachbetrieb beauftragen für die Bestätigung zum Antrag (BzA)
  • Liefervertrag abschließen, z. B. mit aufschiebender Bedingung
  • Antrag bei der KfW im Portal „Meine KfW“ stellen
  • Nach Zusage mit der Maßnahme starten
  • Nach Umsetzung: Bestätigung nach Durchführung (BnD) durch Fachbetrieb
  • Zuschuss wird ausgezahlt

 

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Kosten der Heizungsumrüstung im Altbau

 

Wer seine Heizung im Altbau ab 2025 erneuern will, muss mit gewissen Investitionen rechnen – aber auch mit spürbaren Einsparungen. Denn moderne Heizsysteme verbrauchen deutlich weniger Energie, erhalten hohe Förderungen und senken die laufenden Kosten langfristig erheblich.

 

Was kostet eine neue Heizung im Altbau?

Die konkreten Kosten hängen stark vom gewählten Heizsystem, dem Gebäudezustand und dem technischen Aufwand ab. Zur Orientierung:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: ca. 18.000–30.000 €, je nach Sanierungsstand
  • Pelletheizung (Biomasse): ca. 20.000–28.000 € inkl. Lager und Technik
  • Hybridheizung (Gas + Wärmepumpe/Solar): ca. 15.000–25.000 €
  • Fernwärmeanschluss: ca. 8.000–15.000 €, je nach Infrastruktur

Ein unsanierter Altbau verursacht meist höhere Kosten für Anpassungen an das Heizsystem (z.B. größerer Pufferspeicher, Heizkörpertausch, Dämmung einzelner Leitungen). Gleichzeitig können Sie durch geschickte Kombination der Förderbausteine bis zu 70% Zuschuss erhalten – in manchen Fällen mehr als 20.000€.

 

Wie hoch sind die Betriebskosten?

Im laufenden Betrieb sind Wärmepumpen deutlich günstiger als Gas oder Öl – besonders bei hohem Energieverbrauch. Auch die CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe wird jährlich teurer, was Gas- und Ölheizungen zunehmend unwirtschaftlich macht.

 

Durch Förderung, geringeren Verbrauch und planbare Wartungskosten rechnet sich eine moderne Heizung in vielen Fällen bereits nach wenigen Jahren – gerade bei Altbauten mit hohem Sanierungsstau.

 

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Fazit – Altbau heizen ab 2025: Jetzt handeln lohnt sich

 

Ab 2025 wird das Thema Heizen im Altbau zur Pflichtaufgabe. Das neue Heizungsgesetz 2025 setzt klare Rahmenbedingungen – aber es lässt auch Raum für sinnvolle und förderfähige Lösungen. Wer seine Altbauheizung sanieren oder modernisieren möchte, kann zwischen verschiedenen GEG-konformen Heizsystemen wählen: Wärmepumpe, Biomasse, Hybrid oder Fernwärme. 

 

Die entscheidende Frage lautet: Welche Heizung ist für meinen Altbau ab 2025 wirklich sinnvoll? Die Antwort hängt vom Gebäude, vom Nutzungsverhalten und vom finanziellen Rahmen ab. Genau deshalb ist eine individuelle Beratung entscheidend – denn es gibt keine Patentlösung, sondern nur die beste Lösung für Ihr Haus. 

 

Nutzen Sie die Chance: Planen Sie rechtzeitig, sichern Sie sich bis zu 70% Förderung und gestalten Sie Ihre Heiz-Zukunft klimafreundlich und wirtschaftlich.

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FAQ – 5 häufige Fragen zur Heizung im Altbau ab 2025

Erlaubt sind alle Systeme, die die Vorgabe von 65% erneuerbarer Energie erfüllen – z.B. Wärmepumpe, Biomasseheizung, Fernwärme oder Hybridlösungen. Reine Gas- oder Ölheizungen ohne Ergänzung sind nicht mehr zulässig. 

Nein. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Die Austauschpflicht greift nur bei älteren Konstanttemperaturkesseln (über 30 Jahre alt) oder bei Eigentümerwechseln – und auch dann nicht immer sofort. 

Ja. Viele moderne Luft-Wasser-Wärmepumpen arbeiten auch mit Heizkörpern effizient, besonders wenn sie mit hydraulischem Abgleich und passenden Pufferspeichern kombiniert werden. Eine gute Planung ist entscheidend. 

Bis zu 70% der förderfähigen Investitionskosten – je nach Technik, Einkommen und Heizungsart. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen (z.B. Klimageschwindigkeit, Effizienz, Einkommen). 

Das hängt von Ihrem Gebäude ab. Für viele Altbauten ist die Kombination aus Wärmepumpe und Gas (Hybridheizung) ideal. In gut gedämmten Gebäuden kann auch eine reine Wärmepumpe sinnvoll sein. Für ländliche Häuser mit Platz ist eine Biomasseheizung eine Option. 

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Zuletzt geändert: 28.01.2026

Von: Klimeo Redaktion

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