Förderung für den Heizungstausch im Altbau
Die staatliche Förderung läuft weiter, allerdings zu neuen Bedingungen. Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine überarbeitete BEG-Richtlinie. Zuständig ist wie bisher die KfW mit dem Zuschuss 458 für Privatpersonen im Wohngebäudebestand.
Der wichtigste Grundsatz vorweg: Gefördert wird nur der Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem in einem bestehenden Gebäude. Neubauten fallen nicht unter dieses Programm. Eine neue Gas- oder Ölheizung erhält keinen Zuschuss, auch wenn sie gesetzlich zulässig ist.
Woraus sich Ihr Zuschuss zusammensetzt
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, verschiebt sich jede Grenze um 10.000 Euro nach oben und der Bonus fällt höher aus.
Wie viel ist maximal drin?
Die Boni summieren sich, sind aber gedeckelt:
- 70 Prozent im Regelfall
- 80 Prozent nur, wenn der Einkommensbonus von 40 Prozent greift
Als förderfähige Investitionskosten berücksichtigt die KfW für die erste Wohneinheit derzeit 28.000 Euro. Dieser Betrag sinkt halbjährlich zum 1. Februar und 1. August um jeweils 750 Euro.
Für weitere Wohneinheiten kommen hinzu:
- 2. bis 6. Wohneinheit: je 15.000 Euro
- 7. bis 16. Wohneinheit: je 8.000 Euro
Für ein Einfamilienhaus liegt der maximal mögliche Zuschuss damit derzeit bei 22.400 Euro.
Was weggefallen ist
- der Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen mit Erdreich, Wasser oder natürlichem Kältemittel.
- der pauschale Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für besonders emissionsarme Biomasseheizungen.
Was für 2027 angekündigt ist
Für das erste Quartal 2027 ist eine Regelung angekündigt, die die Herkunft der Wärmepumpe förderrelevant macht:
- Geräte aus Fertigung außerhalb der EU: Grundförderung soll auf 15 Prozent sinken.
- Geräte aus EU-Fertigung: zusätzlicher Bonus in gleicher Höhe.
Die genauen Kriterien und das Startdatum sind noch nicht abschließend geklärt. Wer eine Umsetzung im Jahr 2027 plant, sollte diesen Punkt im Blick behalten.
Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
Der Ablauf in sechs Schritten:
1. Fachunternehmen beauftragen und Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen, der die Förderzusage als aufschiebende Bedingung enthält
2. Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen, durch das Fachunternehmen oder einen Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste des Bundes
3. Antrag im Portal „Meine KfW" stellen
4. Nach der Zusage mit der Umsetzung starten, dafür haben Sie 36 Monate Zeit
5. Nach Fertigstellung Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen lassen
6. Auszahlung beantragen
Wichtig: Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht, die Mittel stehen unter Haushaltsvorbehalt.
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