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Welche Heizung für Altbau: Was ist noch erlaubt?

 

Wer im Altbau eine Heizung ersetzt, hatte in den vergangenen Jahren wenig Planungssicherheit. Erst schrieb das Gebäudeenergiegesetz 65 Prozent erneuerbare Energien vor, dann wurde diese Vorgabe wieder kassiert.

 

Seit Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Ausgangslage hat sich damit gedreht: Die Heizungsart ist wieder frei wählbar, die Anforderungen sind vom Gerät auf den Brennstoff gewandert.

 

Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das mehr Auswahl. Aber auch mehr Eigenverantwortung, denn die verpflichtende Beratung vor dem Einbau einer Öl- oder Gasheizung ist mit weggefallen.

 

Die entscheidende Frage hat sich verschoben. Sie lautet nicht mehr: Was darf ich einbauen? Sondern: Was rechnet sich über die nächsten zwanzig Jahre?

 

Dieser Beitrag zeigt Ihnen, was gilt, welche Systeme zu welchem Altbau passen, was die Bio-Treppe für fossile Heizungen bedeutet und wie hoch die Förderung derzeit ausfällt.


Geräteinfos
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Rechtsstand: August 2026.

 

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es hat das Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Das Wichtigste in Kürze:

 

  • Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien ist entfallen.
  • Die Austauschpflicht für alte Heizkessel ist gestrichen.
  • Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen brauchen ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe.
  • Die KfW-Förderbedingungen haben sich zum 21. Juli 2026 geändert.
    Weitere Stufen des Gesetzes treten 2027, 2028 und 2030 in Kraft.

 

Weitere Stufen des Gesetzes treten 2027, 2028 und 2030 in Kraft.

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Was seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz gilt

 

Das GModG hat das Gebäudeenergiegesetz nicht abgeschafft, sondern umbenannt und in wesentlichen Teilen umgebaut. Für Ihren Altbau sind zwei Streichungen entscheidend:

 

  • Die 65-Prozent-Vorgabe ist weg. Neu eingebaute Heizungen müssen ihre Wärme nicht mehr zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien beziehen.
  • Die Betriebsverbote sind weg. Alte Konstanttemperaturkessel müssen nach dreißig Jahren nicht mehr raus. Auch das Enddatum für fossile Heizungen zum Jahresende 2044 ist gestrichen.

 

Der wichtigste Unterschied, den viele übersehen:

  • Gesetzlich erlaubt und staatlich gefördert sind zwei verschiedene Dinge. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt weiterhin ausschließlich den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme. Eine neue Gasheizung dürfen Sie einbauen. Einen Zuschuss erhalten Sie dafür nicht.

 

Welche Systeme darf ich stattdessen wählen?

 

An die Stelle der starren Quote tritt ein Optionenkatalog. Zur Wahl stehen:

 

  • elektrische Wärmepumpe
  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Biomasseheizung
  • solarthermische Anlage
  • Hybridlösung
  • Stromdirektheizung
  • Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung

 

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Muss ich meine alte Heizung austauschen?

 

In aller Regel nicht. Die Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel über dreißig Jahre ist mit dem GModG entfallen. Sie können Ihre Anlage betreiben, solange sie funktioniert, und Sie dürfen sie reparieren lassen.

 

Heißt das, Sie können das Thema aussitzen?

Der gesetzliche Zeitdruck ist weg. Ein wirtschaftlicher Druck bleibt, er wirkt nur langsamer:

 

  • Ersatzteile für alte Kessel werden mit dem Marktwandel knapper und teurer.
  • Der CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe steigt weiter.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus der KfW sinkt halbjährlich und läuft im August 2028 aus.

 

Wer den Tausch ohnehin plant, entscheidet also nicht mehr, ob er muss, sondern wann die Förderung am höchsten ist.

 

Und wenn die Heizung mitten im Winter ausfällt?

Dann müssen Sie nicht binnen weniger Tage ein komplettes System auswählen. Eine Mietheizung überbrückt die Zeit, bis eine geplante Lösung steht.

 

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Welche Heizsysteme im Altbau infrage kommen

 

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Entscheidend sind vier Faktoren:

 

  • der Wärmebedarf des Gebäudes
  • die vorhandenen Heizflächen
  • das Platzangebot innen und außen
  • die Wärmeversorgung vor Ort

 

Die folgenden Systeme decken die realistischen Möglichkeiten ab.

GModG-konforme Heizsysteme für Altbauten im Überblick

Wärmepumpen nutzen Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser und benötigen dafür Strom. Im Altbau ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe die technisch einfachste Variante: keine Erdarbeiten, überschaubarer Nachrüstaufwand.

 

Braucht es dafür wirklich eine Fußbodenheizung?
Nein. Entscheidend ist die Vorlauftemperatur, nicht die Art der Heizfläche. Je niedriger die Vorlauftemperatur, desto effizienter arbeitet die Anlage. Große Heizkörper, wie sie in vielen Altbauten ohnehin hängen, helfen dabei. Wo einzelne Räume nicht mitkommen, reicht oft der Tausch weniger Heizkörper statt einer Komplettsanierung.

 

Zwei Dinge sind keine Formalität, sondern der Unterschied zwischen einer wirtschaftlichen und einer teuren Anlage: eine saubere Heizlastberechnung und ein hydraulischer Abgleich.

 

Wo die Wärmepumpe an Grenzen stößt:

  • sehr hoher Wärmebedarf in unsaniertem Bestand
  • fehlender Platz für die Außeneinheit
  • beengte Grundstücke, auf denen der Schallschutz zum Problem wird

Pellet- und Hackschnitzelheizungen kommen mit hohen Vorlauftemperaturen zurecht. Das macht sie zur naheliegenden Lösung für große, unsanierte Altbauten, in denen eine Wärmepumpe unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde.

 

Der Preis dafür ist Platz. Dazu kommen regelmäßige Wartung, Ascheentsorgung und Emissionsgrenzwerte. Das Pelletlager sollte nah an der Außenfassade liegen, damit die Befüllung praktikabel bleibt.

 

Kurz: im ländlichen Raum mit Nebengebäude oft unproblematisch, im innerstädtischen Reihenhaus selten.

Wenn ein Wärmenetz vor Ihrer Tür liegt, ist der Anschluss technisch die einfachste Lösung: wenig Platzbedarf, kein eigener Wärmeerzeuger, kein Brennstofflager.
Die Einschränkung liegt außerhalb Ihrer Entscheidung. Ob ein Anschluss möglich ist, bestimmt der Netzbetreiber. Ein kommunaler Wärmeplan allein ist noch keine Zusage.

 

Fragen Sie deshalb vor jeder Planung nach:

  • Anschlusstermin
  • Anschlusskosten
  • Preisformel
  • eingesetzte Wärmequellen

 

Fernwärme bindet Sie langfristig an einen Versorger, und die Preise unterscheiden sich regional erheblich.

 

Eine Hybridlösung kombiniert zwei Wärmeerzeuger, typischerweise eine Wärmepumpe für die Grundlast mit einem fossilen oder solarthermischen Partner für kalte Spitzen. Für unsanierte Altbauten senkt das die Einstiegsinvestition, weil die Wärmepumpe kleiner ausfallen kann.

 

Aber: Rechnen Sie den fossilen Teil über die gesamte Laufzeit durch, nicht nur über die Anschaffung. Ein dauerhaft mitlaufender Gaskessel unterliegt ab 2029 der Bio-Treppe und dem steigenden CO₂-Preis. Außerdem kann er die Förderfähigkeit beeinflussen. Die Konstellation gehört vor Antragstellung geprüft.

Solarthermie erzeugt Warmwasser und unterstützt die Heizung, ersetzt aber keinen Wärmeerzeuger. Als Ergänzung ist sie im Altbau vergleichsweise einfach nachrüstbar und senkt den Verbrauch des Hauptsystems, besonders in der Übergangszeit.

Beide sind seit dem GModG wieder ohne Auflagen einbaubar, in Bestand wie Neubau. Wirtschaftlich ist die Entscheidung damit aber nicht gefallen. Im Gegenteil: Sie verlagert das Risiko in die Zukunft. Warum, steht im nächsten Abschnitt zur angekündigten Bio-Treppe.

Erzeugt gleichzeitig Strom und Wärme, arbeitet effizient, ist in der Anschaffung aber teuer. Für den durchschnittlichen Altbau derzeit keine naheliegende Wahl.

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Die Bio-Treppe: Warum erlaubt nicht günstig heißt

 

Die neue Wahlfreiheit hat einen Preis, der erst später fällig wird. Wer sich jetzt für eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung entscheidet, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen:

 

Muss ich dafür die Heizung wechseln?

Nein. Die Bio-Treppe wird über die Lieferverträge abgewickelt. Weder ein Heizungstausch noch ein Gerätewechsel ist erforderlich. Was sich ändert, ist der Preis pro Kilowattstunde.

 

Um wie viel genau?

Das lässt sich heute nicht seriös beziffern. Verfügbarkeit und Kosten von Biomethan, biogenem Flüssiggas und Bioöl hängen vom Hochlauf einer Infrastruktur ab, die erst entsteht. Eine Grüngas- und Grünheizölquote soll diesen Hochlauf ab 2028 unterstützen. Sicher ist nur die Richtung: nach oben.

 

Was noch dazukommt

  • Der CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe steigt unabhängig davon weiter.
  • Für Vermieter gilt: Wer in ein Mietobjekt eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss künftig einen Teil der Betriebskosten selbst tragen.

 

Für Ihre Planung heißt das: Eine Gasheizung ist heute wieder erlaubt, aber sie ist deshalb nicht die günstigere Entscheidung. Wer eine Anlage einbaut, die zwanzig Jahre laufen soll, trifft eine Wette auf einen Brennstoffmarkt, dessen Preisentwicklung offen ist.

 

 

Förderung für den Heizungstausch im Altbau

 

Die staatliche Förderung läuft weiter, allerdings zu neuen Bedingungen. Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine überarbeitete BEG-Richtlinie. Zuständig ist wie bisher die KfW mit dem Zuschuss 458 für Privatpersonen im Wohngebäudebestand.

 

Der wichtigste Grundsatz vorweg: Gefördert wird nur der Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem in einem bestehenden Gebäude. Neubauten fallen nicht unter dieses Programm. Eine neue Gas- oder Ölheizung erhält keinen Zuschuss, auch wenn sie gesetzlich zulässig ist.

 

Woraus sich Ihr Zuschuss zusammensetzt

  • Grundförderung: 30 Prozent
    Einkommensunabhängig für alle Antragsberechtigten, also auch für Vermieter.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: derzeit 16 Prozent
    Nur für selbstnutzende Eigentümer, die eine noch funktionsfähige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens zwanzig Jahre alte Gasheizung ersetzen. Dieser Bonus sinkt halbjährlich:

    Antragstellung ab Bonus
    21.07.2026 16 %
    01.02.2027 12 %
    01.08.2027 8 %
    01.02.2028 4 %
    01.08.2028 0 %

    Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten entspricht jede Stufe gut 1.100 Euro.
  • Einkommensabhängiger Bonus: 10, 30 oder 40 Prozent
    Ebenfalls nur für Selbstnutzer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen:

    • bis 30.000 Euro: 40 Prozent

    • bis 40.000 Euro: 30 Prozent

    • bis 50.000 Euro: 10 Prozent

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, verschiebt sich jede Grenze um 10.000 Euro nach oben und der Bonus fällt höher aus.

 

Wie viel ist maximal drin?

Die Boni summieren sich, sind aber gedeckelt:

  • 70 Prozent im Regelfall
  • 80 Prozent nur, wenn der Einkommensbonus von 40 Prozent greift

 

Als förderfähige Investitionskosten berücksichtigt die KfW für die erste Wohneinheit derzeit 28.000 Euro. Dieser Betrag sinkt halbjährlich zum 1. Februar und 1. August um jeweils 750 Euro.

 

Für weitere Wohneinheiten kommen hinzu:

  • 2. bis 6. Wohneinheit: je 15.000 Euro
  • 7. bis 16. Wohneinheit: je 8.000 Euro

 

Für ein Einfamilienhaus liegt der maximal mögliche Zuschuss damit derzeit bei 22.400 Euro.

 

Was weggefallen ist

  • der Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen mit Erdreich, Wasser oder natürlichem Kältemittel.
  • der pauschale Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für besonders emissionsarme Biomasseheizungen.

 

Was für 2027 angekündigt ist

Für das erste Quartal 2027 ist eine Regelung angekündigt, die die Herkunft der Wärmepumpe förderrelevant macht:

  • Geräte aus Fertigung außerhalb der EU: Grundförderung soll auf 15 Prozent sinken.
  • Geräte aus EU-Fertigung: zusätzlicher Bonus in gleicher Höhe.

Die genauen Kriterien und das Startdatum sind noch nicht abschließend geklärt. Wer eine Umsetzung im Jahr 2027 plant, sollte diesen Punkt im Blick behalten.

 

Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
Der Ablauf in sechs Schritten:

1. Fachunternehmen beauftragen und Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen, der die Förderzusage als aufschiebende Bedingung enthält
2. Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen, durch das Fachunternehmen oder einen Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste des Bundes
3. Antrag im Portal „Meine KfW" stellen
4. Nach der Zusage mit der Umsetzung starten, dafür haben Sie 36 Monate Zeit
5. Nach Fertigstellung Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen lassen
6. Auszahlung beantragen

 

Wichtig: Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht, die Mittel stehen unter Haushaltsvorbehalt.

 

 

 

Förderung berechnen lassen

 

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Kosten der Heizungsumrüstung im Altbau

 

Wer seine Heizung im Altbau erneuern will, muss mit gewissen Investitionen rechnen – aber auch mit spürbaren Einsparungen. Denn moderne Heizsysteme verbrauchen deutlich weniger Energie, erhalten Förderungen und senken die laufenden Kosten langfristig erheblich.

 

Was kostet eine neue Heizung im Altbau?

Die konkreten Kosten hängen stark vom gewählten Heizsystem, dem Gebäudezustand und dem technischen Aufwand ab. Zur Orientierung:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: ca. 18.000–30.000 €, je nach Sanierungsstand
  • Pelletheizung (Biomasse): ca. 20.000–28.000 € inkl. Lager und Technik
  • Hybridheizung (Gas + Wärmepumpe/Solar): ca. 15.000–25.000 €
  • Fernwärmeanschluss: ca. 8.000–15.000 €, je nach Infrastruktur

Ein unsanierter Altbau verursacht meist höhere Kosten für Anpassungen an das Heizsystem (z.B. größerer Pufferspeicher, Heizkörpertausch, Dämmung einzelner Leitungen, Anpassungen an Verteilung oder Schornstein, gelegentlich Elektroarbeiten für den Anschluss). Gleichzeitig können Sie durch geschickte Kombination der Förderbausteine bis zu 70% Zuschuss erhalten.

 

Wie hoch sind die Betriebskosten?

Im laufenden Betrieb sind Wärmepumpen deutlich günstiger als Gas oder Öl – besonders bei hohem Energieverbrauch. Auch die CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe wird jährlich teurer, was Gas- und Ölheizungen zunehmend unwirtschaftlich macht.

 

Warum ein reiner Anschaffungsvergleich in die Irre führt

Bei den Betriebskosten kehrt sich das Bild häufig um:

  • Wärmepumpe: braucht Strom, arbeitet aber mit einem Vielfachen der eingesetzten Energie, wird bei eigener Photovoltaik zusätzlich günstiger
  • Fossile Systeme: in der Anschaffung meist billiger, tragen dafür den steigenden CO₂-Preis und ab 2029 die Bio-Treppe

 

Durch Förderung, geringeren Verbrauch und planbare Wartungskosten rechnet sich eine moderne Heizung in vielen Fällen bereits nach wenigen Jahren – gerade bei Altbauten mit hohem Sanierungsstau.

 

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Fazit – heizen im Altbau: Jetzt handeln lohnt sich

 

Die gesetzliche Lage im Altbau hat sich vereinfacht. Sie dürfen wieder frei wählen, und eine funktionierende Anlage müssen Sie nicht austauschen.

 

Komplizierter geworden ist die wirtschaftliche Bewertung. Drei Größen bestimmen Ihre Entscheidung:

 

  • Der bauliche Zustand bestimmt, welche Systeme technisch sinnvoll arbeiten.
  • Der Zeitpunkt bestimmt Ihre Förderhöhe, denn Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Höchstkosten sinken halbjährlich.
  • Die Brennstoffwahl bestimmt Ihre Betriebskosten über zwanzig Jahre, mit einer Bio-Treppe, deren Preiswirkung heute niemand exakt beziffern kann.

 

Weil die verpflichtende Beratung vor dem Heizungstausch weggefallen ist, liegt diese Abwägung jetzt bei Ihnen. Eine freiwillige Beratung ist damit nicht weniger sinnvoll geworden, sondern mehr.

 

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FAQ – häufige Fragen zur Heizung im Altbau

Erlaubt heißt nicht günstig. Drei Punkte sprechen dagegen:

  • Ab 2029 gilt die Bio-Treppe, beginnend bei zehn Prozent klimafreundlichem Brennstoffanteil und ansteigend auf sechzig Prozent ab 2040.
  • Der CO₂-Preis steigt weiter.
  • Eine neue fossile Heizung ist nicht förderfähig, während der Umstieg auf ein erneuerbares System mit bis zu 70, in Einzelfällen 80 Prozent bezuschusst wird.

 

Aus Förderperspektive nicht. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt zum 1. Februar 2027 auf 12 Prozent und läuft im August 2028 vollständig aus. Gleichzeitig sinken die maximal förderfähigen Kosten alle sechs Monate um 750 Euro. Wer den Tausch ohnehin plant, verliert durch Warten Geld.

Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz alle gängigen Systeme: Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, Biomasseheizung, Solarthermie in Kombination, Hybridlösung, Stromdirektheizung sowie Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen. Die frühere Vorgabe von 65 Prozent erneuerbaren Energien ist entfallen.

Nein. Die Austauschpflicht für alte Heizkessel ist gestrichen. Sie dürfen Ihre Anlage betreiben und reparieren lassen, solange sie funktioniert.

In vielen Fällen ja. Entscheidend ist die erreichbare Vorlauftemperatur, nicht die Art der Heizfläche. Große Heizkörper, ein hydraulischer Abgleich und eine saubere Heizlastberechnung sind wichtiger als eine Fußbodenheizung.

30 Prozent Grundförderung, dazu für Selbstnutzer 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und 10, 30 oder 40 Prozent Einkommensbonus. Der Höchstsatz liegt bei 70 Prozent, mit dem höchsten Einkommensbonus bei 80 Prozent. Berücksichtigt werden bis zu 28.000 Euro Investitionskosten für die erste Wohneinheit.

Das hängt von Ihrem Gebäude ab. Für viele Altbauten ist die Kombination aus Wärmepumpe und Gas (Hybridheizung) ideal. In gut gedämmten Gebäuden kann auch eine reine Wärmepumpe sinnvoll sein. Für ländliche Häuser mit Platz ist eine Biomasseheizung eine Option. 

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Zuletzt geändert: 26.08.2026

Von: Klimeo Redaktion

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