Welche Förderprogramme aktuell gelten
Wenn Sie eine Wärmepumpe im Altbau einbauen möchten, können Sie mit staatlicher Unterstützung rechnen – und das oft in beachtlicher Höhe. Die wichtigste Grundlage dafür ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für private Eigentümer von Wohngebäuden ist dabei besonders der KfW-Zuschuss 458 relevant.
Das Programm richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohngebäude und unterstützt den Einbau zukunftssicherer Heizungen, also auch der Wärmepumpe, mit bis zu 80 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Die Grundförderung erhalten auch Vermieter. Die Boni gibt es nur für die selbst bewohnte Wohnung.
Das Förderprogramm auf einen Blick
Förderfähig sind zum Beispiel:
- Luft-Wasser-Wärmepumpen
- Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen
- Luft-Luft-Wärmepumpen, wenn sie das Haus beheizen
- bei Hybridlösungen (z. B. Wärmepumpe plus Gasheizung) der Wärmepumpenteil, nicht der fossile Kessel
Die Grundförderung beträgt 30 %, kann aber durch mehrere Boni aufgestockt werden:
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten, einkommensunabhängig
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mehr als 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Absenkung ab 1. Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte, Ende zum 1. August 2028
- Einkommensbonus: 40 % bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro, 10 % bis 50.000 Euro zu versteuerndes Haushalts-Jahreseinkommen
- Familienzuschlag: Die Einkommensgrenzen verschieben sich um 10.000 Euro nach oben, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt
Angerechnet werden für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 Euro. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Betrag alle sechs Monate um 750 Euro. Der Gesamtfördersatz ist auf 70 % gedeckelt, für Haushalte bis 30.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen auf 80 %, mit minderjährigem Kind bis 40.000 Euro. Der früher mögliche Effizienzbonus von 5 % wird seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr gewährt.
Was ab 2027 zusätzlich kommt
- Wertschöpfungsbonus ab dem ersten Quartal 2027: Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt von 30 auf 15 %. Dazu kommt ein neuer Bonus von 15 % für Geräte mit „Ursprung in der Union“. Mit einer in der EU gefertigten Wärmepumpe bleibt es bei 30 %. Wie der Ursprung nachgewiesen wird, ist noch offen.
- Wärmepumpe gegen Wärmepumpe: Ab dem ersten Quartal 2027 wird der Tausch einer Wärmepumpe, die nach 2008 in Betrieb ging, grundsätzlich nicht mehr gefördert.
- Natürliche Kältemittel ab 2028: Ab dem 1. Januar 2028 gibt es den Zuschuss nur noch für Geräte mit natürlichem Kältemittel, etwa Propan (R290).
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