Welche Förderprogramme 2025 gelten
Wenn Sie 2025 eine Wärmepumpe im Altbau einbauen möchten, können Sie mit staatlicher Unterstützung rechnen – und das oft in beachtlicher Höhe. Die wichtigste Grundlage dafür ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für private Eigentümer von Wohngebäuden ist dabei besonders der KfW-Zuschuss 458 relevant.
Dieses Förderprogramm richtet sich an selbstnutzende Eigentümer und unterstützt den Einbau klimafreundlicher Heizungen – also auch die Wärmepumpe – mit bis zu 70 % Zuschuss auf die förderfähigen Investitionskosten.
Das Förderprogramm auf einen Blick
- Förderfähig sind zum Beispiel:
- Luft-Wasser-Wärmepumpen
- Erd- und Wasser-Wärmepumpen
- Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel
- Hybridlösungen (z. B. Wärmepumpe + Gasheizung)
Die Grundförderung beträgt 30 %, kann aber durch mehrere Boni aufgestockt werden:
- Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % extra für den Tausch funktionierender Öl-, Kohle- oder alter Gasheizungen
- Effizienzbonus: 5 % für Wärmepumpen mit Erdsonden, Grundwasser oder natürlichem Kältemittel
- Einkommensbonus: 30 % für Haushalte mit weniger als 40.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen
Insgesamt sind bis zu 70 % Förderung für Wärmepumpen im Altbau möglich – bei einem maximal anrechenbaren Investitionsbetrag von 30.000 € pro Wohneinheit.
Sie möchten wissen, was bei Ihnen konkret möglich ist?