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Wird der Einbau einer Wärmepumpe im Altbau gefördert?

 

Ja – und zwar umfassend. Der Staat unterstützt den Einbau einer Wärmepumpe im Altbau auch mit attraktiven Zuschüssen. Wenn Sie als Hausbesitzer überlegen, Ihre alte Gas- oder Ölheizung durch eine moderne Wärmepumpe zu ersetzen, lohnt sich ein Blick auf die Förderlandschaft.

 

Ob sich eine Wärmepumpe bei Ihnen rechnet, hängt von mehreren Faktoren ab: Gebäudezustand, Technik und Förderhöhe. Dieser Beitrag zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Förderung Sie für Ihre Wärmepumpe im Altbau erwarten können, was Sie beachten müssen – und wann sich der Umstieg wirklich lohnt.


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Warum der Altbau kein Ausschlussgrund mehr ist

 

Viele Eigentümer glauben noch immer, dass Wärmepumpen nur in Neubauten funktionieren. Doch das ist längst überholt. Auch im Altbau ist der Einbau einer Wärmepumpe möglich – und wird gefördert. Entscheidend ist nicht das Baujahr, sondern ob die Wärmepumpe wirtschaftlich und effizient betrieben werden kann. 

 

Moderne Systeme arbeiten auch bei höheren Vorlauftemperaturen zuverlässig. Und: Nicht jeder Altbau ist unsaniert. Oft reicht bereits eine Teilsanierung, ein hydraulischer Abgleich oder der Einsatz einer Hybridlösung, um die nötige Effizienz zu erreichen. Selbst ohne Fußbodenheizung kann eine Luft-Wasser-Wärmepumpe sinnvoll sein – insbesondere in Verbindung mit passenden Heizkörpern und Puffertechnik. 

 

Auch rechtlich hat sich etwas bewegt: Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Vorgabe, dass eine neue Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen muss, ist damit entfallen. Sie haben also freie Wahl. Die Wärmepumpe bleibt trotzdem die Heizung, die der Staat am stärksten unterstützt, und sie ist unabhängig von der Bio-Treppe, die neu eingebauten Gas- und Ölheizungen ab 2029 steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe vorschreibt.

 

Wenn Sie sich fragen, ob Ihr Haus geeignet ist, sollten Sie nicht lange zögern. Förderung für eine Wärmepumpe im Altbau gibt es nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind – und vor dem Einbau ein Antrag gestellt wurde.

 

Unser Tipp: Prüfen Sie jetzt unverbindlich, ob sich eine Wärmepumpe in Ihrem Altbau lohnt:

 

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Welche Förderprogramme aktuell gelten

 

Wenn Sie eine Wärmepumpe im Altbau einbauen möchten, können Sie mit staatlicher Unterstützung rechnen – und das oft in beachtlicher Höhe. Die wichtigste Grundlage dafür ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für private Eigentümer von Wohngebäuden ist dabei besonders der KfW-Zuschuss 458 relevant.

 

Das Programm richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohngebäude und unterstützt den Einbau zukunftssicherer Heizungen, also auch der Wärmepumpe, mit bis zu 80 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Die Grundförderung erhalten auch Vermieter. Die Boni gibt es nur für die selbst bewohnte Wohnung.

 

Das Förderprogramm auf einen Blick

Förderfähig sind zum Beispiel:  

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen
  • Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen
  • Luft-Luft-Wärmepumpen, wenn sie das Haus beheizen
  • bei Hybridlösungen (z. B. Wärmepumpe plus Gasheizung) der Wärmepumpenteil, nicht der fossile Kessel

 

Die Grundförderung beträgt 30 %, kann aber durch mehrere Boni aufgestockt werden:
  

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten, einkommensunabhängig
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mehr als 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Absenkung ab 1. Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte, Ende zum 1. August 2028
  • Einkommensbonus: 40 % bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro, 10 % bis 50.000 Euro zu versteuerndes Haushalts-Jahreseinkommen
  • Familienzuschlag: Die Einkommensgrenzen verschieben sich um 10.000 Euro nach oben, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt

Angerechnet werden für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 Euro. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Betrag alle sechs Monate um 750 Euro. Der Gesamtfördersatz ist auf 70 % gedeckelt, für Haushalte bis 30.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen auf 80 %, mit minderjährigem Kind bis 40.000 Euro. Der früher mögliche Effizienzbonus von 5 % wird seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr gewährt.

 

Was ab 2027 zusätzlich kommt

  • Wertschöpfungsbonus ab dem ersten Quartal 2027: Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt von 30 auf 15 %. Dazu kommt ein neuer Bonus von 15 % für Geräte mit „Ursprung in der Union“. Mit einer in der EU gefertigten Wärmepumpe bleibt es bei 30 %. Wie der Ursprung nachgewiesen wird, ist noch offen.
  • Wärmepumpe gegen Wärmepumpe: Ab dem ersten Quartal 2027 wird der Tausch einer Wärmepumpe, die nach 2008 in Betrieb ging, grundsätzlich nicht mehr gefördert.
  • Natürliche Kältemittel ab 2028: Ab dem 1. Januar 2028 gibt es den Zuschuss nur noch für Geräte mit natürlichem Kältemittel, etwa Propan (R290).

 

Sie möchten wissen, was bei Ihnen konkret möglich ist?

 

Zum Förderrechner

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Gebäudealter

Die Förderung richtet sich an Bestandsgebäude, also Häuser, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.  

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Wärmepumpe muss effizient arbeiten

Die geplante Anlage muss rechnerisch eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 erreichen. Das Gerät muss im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA gelistet sein, und das Außengerät muss mindestens 10 dB leiser sein als der Grenzwert der Ökodesign-Verordnung. Außerdem braucht die Wärmepumpe eine digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung. Ab dem 1. Juli 2027 muss sie zusätzlich einem Standard wie EEBUS entsprechen.

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Bestätigung durch Fachbetrieb oder Energieberater

Sie benötigen eine sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA), die ein qualifizierter Betrieb oder ein Energie-Effizienz-Experte ausstellt. Nur damit können Sie die Förderung beantragen.  

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Antragstellung vor Beginn der Maßnahme

Das ist entscheidend: Bevor Sie den Antrag stellen, schließen Sie mit dem Meisterbetrieb einen Vertrag, der nur bei Förderzusage gilt (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Ohne diese Klausel zählt schon die Unterschrift als Beginn der Maßnahme, und die Förderung ist verloren. Mit dem Einbau startet der Betrieb erst nach der Zusage.

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Frühere Förderung und Tausch einer Wärmepumpe 

Wurde für Ihr Gebäude schon einmal eine Heizung mit BEG-Mitteln gefördert, kann sich das auf einen neuen Antrag auswirken. Ab dem ersten Quartal 2027 gilt außerdem: Wer eine Wärmepumpe ersetzt, die nach 2008 in Betrieb ging, erhält grundsätzlich keinen Zuschuss mehr. Ob und wie das bei Ihnen greift, klärt eine Förderberatung durch einen Energieeffizienz-Experten.

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Smart Meter selbst bestellen

Seit dem 21. Juli 2026 müssen Sie das intelligente Messsystem selbst beim Messstellenbetreiber bestellen. Eingebaut sein muss es bis zum Abschluss noch nicht. Für den Nachweis reicht die Bestätigung Ihrer Bestellanfrage, und die Kosten sind förderfähig.

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Kein Zuschuss in künftigen Wärmenetzgebieten

Liegt Ihr Haus in einem Gebiet, das ans Wärmenetz angeschlossen werden soll, kann die Förderung entfallen. Das gilt, wenn die Kommune den Anschluss verbindlich vorsieht oder der Wärmeversorger rechtsverbindlich zusagt, Ihr Gebäude innerhalb von drei Jahren anzuschließen. Fragen Sie deshalb vor dem Antrag bei Ihrer Gemeinde nach.

 

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Voraussetzungen für die Förderung im Altbau

 

Damit Sie die Förderung für eine Wärmepumpe im Altbau erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die gute Nachricht: Diese Anforderungen sind für die meisten Eigentümer gut umsetzbar, wenn sie rechtzeitig planen.

 

Was muss erfüllt sein, damit die Wärmepumpe gefördert wird?

 

Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen im Altbau?

 

Die Förderung für Wärmepumpen im Altbau kann je nach Technik und Voraussetzungen bis zu 70 % bzw. je nach Einkommen 80 % der Investitionskosten abdecken. Das gilt unabhängig davon, ob Ihr Altbau bereits saniert ist oder noch energetischen Nachholbedarf hat.

 

So setzt sich die Förderung zusammen

Sie erhalten zunächst eine Grundförderung von 30 %, wenn Sie eine förderfähige Wärmepumpe einbauen – etwa eine:
  

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme)
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpe (Grundwasser)
  • Luft-Luft-Wärmepumpe, wenn sie das Haus beheizt

 

Hinzu kommen mögliche Bonuszahlungen, z. B.:

  • 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie selbst im Haus wohnen und eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen
  • Einkommensbonus: 40 % bei einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro, 10 % bis 50.000 Euro
  • Familienzuschlag: Die Einkommensgrenzen verschieben sich um 10.000 Euro nach oben, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt

 

Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus (Investitionssumme 25.000 Euro, selbstgenutztes Altbau-Einfamilienhaus, Austausch einer 24 Jahre alten Gasheizung):

  • Grundförderung (30 % von 25.000 Euro): 7.500 Euro
  • Klimageschwindigkeitsbonus (16 % von 25.000 Euro): 4.000 Euro
  • Zwischensumme: 11.500 Euro, entspricht 46 %

 

Kommt der Einkommensbonus hinzu, steigt der Zuschuss deutlich:

 

  • bei einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro (Bonus 10 %): 14.000 Euro, entspricht 56 %
  • bis 40.000 Euro (Bonus 30 %): rechnerisch 76 %, durch den Deckel begrenzt auf 70 % – also 17.500 Euro
  • bis 30.000 Euro (Bonus 40 %): rechnerisch 86 %, durch den Deckel begrenzt auf 80 % – also 20.000 Euro

 

Der Eigenanteil liegt damit je nach Einkommenssituation zwischen 5.000 und 13.500 Euro.


Die Investitionssumme von 25.000 Euro liegt unterhalb der förderfähigen Obergrenze von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Liegen Ihre Kosten darüber, wird der darüber hinausgehende Betrag nicht bezuschusst.

Was zählt als „beste Wärmepumpe für Altbau mit Förderung“?

 

Die ideale Wärmepumpe im Altbau erfüllt die Effizienzkriterien, ist auf Ihr Gebäude abgestimmt und wird voll förderfähig installiert. Luft-Wasser-Wärmepumpen sind besonders beliebt, da sie auch bei mittlerem Sanierungsstand effizient arbeiten – vor allem mit niedertemperaturfähigen Heizkörpern oder Flächenheizung.

 

Förderung berechnen lassen

 

Welche Wärmepumpen werden gefördert, und worauf kommt es an?

 

Die gute Nachricht zuerst: Seit dem 21. Juli 2026 macht die Wärmequelle beim Zuschuss keinen Unterschied mehr. Den früheren Extra-Bonus für Erdwärme, Grundwasser oder natürliche Kältemittel gibt es nicht mehr. Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser und heizende Luft-Luft-Wärmepumpen werden gleich gefördert, solange sie die technischen Anforderungen erfüllen.

 

Wichtiger wird dafür ein Blick nach vorn. Zwei Eigenschaften entscheiden ab 2027 und 2028 darüber, ob und wie hoch gefördert wird:

  • Herkunft des Geräts: Ab dem ersten Quartal 2027 gibt es die vollen 30 % Grundförderung nur noch für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU. Bei anderen Geräten sind es 15 %.
  • Kältemittel: Ab dem 1. Januar 2028 werden nur noch Geräte mit natürlichem Kältemittel wie Propan (R290) gefördert.

 

Wer heute plant, fährt mit einem Gerät, das beides schon erfüllt, auf der sicheren Seite.

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Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärme)

Sie nutzen die konstante Temperatur des Erdreichs und arbeiten dadurch sehr effizient. Im Altbau mit hohem Wärmebedarf spielen sie diesen Vorteil besonders aus, brauchen aber Platz und eine Bohrung oder Kollektorfläche.

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Wasser-Wasser-Wärmepumpen (Grundwasser)

Ebenso effizient wie Erdwärme, allerdings genehmigungspflichtig und nur bei gutem Grundwasservorkommen möglich.

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Luft-Wasser-Wärmepumpen

Die beliebteste Lösung im Altbau, weil sie ohne Erdarbeiten auskommt. Gefördert wird sie, wenn die Anlage eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreicht.

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Hybridsysteme mit Wärmepumpe

Sie behalten Ihre Gas- oder Ölheizung für Spitzenlasten und ergänzen eine Wärmepumpe. Gefördert werden der Wärmepumpenteil und die zugehörigen Umfeldmaßnahmen, nicht der fossile Kessel.

Was ist die beste Wärmepumpe für den Altbau mit Förderung?

Die „beste“ Lösung gibt es nicht pauschal. Sie hängt von Ihrem Gebäude ab:

  • Bei engen Platzverhältnissen: Luft-Wasser-Wärmepumpe  
  • Bei hohem Heizbedarf und Gartenfläche: Erdwärme (Sole-Wasser)  
  • Bei langfristiger Planung: ein Gerät mit natürlichem Kältemittel, weil nur diese ab 2028 noch gefördert werden


Ein qualifizierter Fachbetrieb hilft Ihnen dabei, das optimale System auszuwählen – damit Technik und Förderung perfekt zusammenpassen.

 

Meisterbetrieb finden

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Lohnt sich eine Wärmepumpe im Altbau mit Förderung?

 

Kurz gesagt: Ja. Eine Wärmepumpe im Altbau lohnt sich besonders dann, wenn Sie die staatliche Förderung nutzen. Denn damit sinken die Investitionskosten erheblich und die Betriebskosten langfristig deutlich.

 

Förderung senkt Einstiegshürde deutlich

Ohne Förderung kann der Einbau einer Wärmepumpe im Altbau schnell 20.000 bis 30.000 € kosten – je nach Technik und Aufwand. Mit einem Zuschuss von bis zu 70 % oder sogar 80 % reduziert sich dieser Betrag enorm.

 

Dauerhaft sparen – nicht nur beim Einbau

Moderne Wärmepumpen arbeiten effizient und brauchen im Vergleich zu Gas- oder Ölheizungen keinen Brennstoff, sondern nur Strom. In Kombination mit PV-Anlage oder Stromtarifen für Wärmepumpen können die laufenden Heizkosten massiv gesenkt werden.

 

Zudem sparen Sie sich in Zukunft die CO₂-Abgabe, die fossile Heizsysteme zunehmend belastet. 

 

Das lohnt sich für Sie, wenn…

  • Ihre alte Heizung ersetzt werden muss 
  • Sie ein unsaniertes oder teilmodernisiertes Haus besitzen 
  • Sie Fördermittel clever einsetzen möchten
  • Sie auf steigende Energiekosten reagieren wollen 


Die Kombination aus Zuschuss für Ihre Wärmepumpe im Altbau und niedrigem Energieverbrauch macht die Wärmepumpe zu einer der wirtschaftlichsten Heizlösungen – selbst im Altbau.

 

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In 5 Schritten zur Förderung für Ihre Wärmepumpe

 

Die staatliche Förderung für Wärmepumpen im Altbau gibt es nicht automatisch – sie muss beantragt werden. Dabei ist der richtige Ablauf entscheidend. Wer den Antrag zu spät oder unvollständig stellt, verliert den Anspruch auf Zuschüsse.

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Angebot und Bestätigung zum Antrag einholen

 

Der Meisterbetrieb erstellt Ihr Angebot und die Bestätigung zum Antrag (BzA). Dafür braucht er eine Fachunternehmer-Identifikationsnummer, die mit „FU“ beginnt. Bei mehreren Maßnahmen auf einmal stellt ein Energieeffizienz-Experte die BzA aus.

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Vertrag mit Förderklausel schließen

 

Unterschreiben Sie den Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, etwa: „gilt nur bei Förderzusage“. Das ist kein optionaler Schritt. Ohne diese Klausel gilt die Maßnahme als vorzeitig begonnen.

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Antrag bei der KfW stellen

 

Im Portal „Meine KfW“ wählen Sie den Zuschuss 458 und geben Ihre Daten sowie die BzA-ID ein.

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Zusage abwarten, dann einbauen lassen

 

Mit der Zusage wird Ihr Vertrag wirksam, und der Betrieb kann loslegen. Ab jetzt haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung. Alle technischen Werte müssen mit dem Antrag übereinstimmen.

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Nachweise einreichen

 

Nach dem Einbau stellt der Betrieb die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus. Sie reichen sie zusammen mit den Rechnungen und der Bestätigung Ihrer Smart-Meter-Bestellung innerhalb von sechs Monaten bei der KfW ein. Danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

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Was tun bei unsaniertem Altbau?

 

Auch wenn Ihr Haus noch nicht umfassend saniert wurde, ist eine Wärmepumpe nicht ausgeschlossen. Im Gegenteil: Mit der passenden Planung und Technik kann auch ein unsanierter Altbau von einer Wärmepumpe profitieren. 

 

Geht das überhaupt – Wärmepumpe im unsanierten Altbau?

Ja, das geht. Entscheidend ist, dass die Wärmepumpe den Wärmebedarf des Gebäudes wirtschaftlich decken kann. Auch bei älteren Fenstern, schlechter Dämmung oder klassischen Heizkörpern gibt es Lösungen:

  • Großflächige Heizkörper oder moderne Niedertemperaturmodelle erhöhen die Effizienz 
  • Hydraulischer Abgleich optimiert den Wärmefluss 
  • Ein Pufferspeicher kann Temperaturschwankungen ausgleichen 
  • Hybridlösungen mit Wärmepumpe und Gasheizung sichern Spitzenlasten ab

Viele unsanierte Altbauten haben ein hohes Einsparpotenzial – gerade bei Heizkosten und CO₂-Ausstoß. In Kombination mit bis zu 70 % oder 80 % Förderung ist der Umstieg oft wirtschaftlicher als gedacht. 

 

Welche Wärmepumpe eignet sich für unsanierte Altbauten?

Die beste Wärmepumpe für den unsanierten Altbau mit Förderung ist in vielen Fällen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, da sie flexibel einsetzbar und relativ leicht zu installieren ist. In Kombination mit guter Planung und eventuell einer späteren Teilsanierung lässt sich der Betrieb effizient gestalten. 

 

Unsicher, ob Ihr Altbau geeignet ist? 

 

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Fazit: So nutzen Sie die Förderung für Ihre Wärmepumpe im Altbau

 

Die Wärmepumpe ist längst keine reine Lösung für Neubauten. Auch im Altbau, selbst im unsanierten Zustand, kann sie wirtschaftlich und effizient arbeiten. Und die Förderung macht den Umstieg deutlich leichter.

 

Wer die Förderung richtig nutzt, spart beim Einbau bis zu 80 % der förderfähigen Kosten und senkt die Heizkosten dauerhaft. Weil Bonus und anrechenbare Kosten ab Februar 2027 halbjährlich sinken, zahlt sich frühes Planen aus: Vertrag mit Förderklausel, Antrag, Zusage, Einbau.

 

Nutzen Sie die Gelegenheit – und machen Sie Ihr Haus zukunftssicher. Egal ob Einzelmaßnahme oder Schritt-für-Schritt-Modernisierung: Die Wärmepumpe ist ein starkes Fundament für Ihre neue Heizstrategie.

FAQ: Häufige Fragen zur Förderung von Wärmepumpen im Altbau

Ja. Seit dem 21. Juli 2026 fördert der Bund den Einbau einer Wärmepumpe im Altbau mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Voraussetzung: Der Bauantrag liegt mindestens fünf Jahre zurück, und der Antrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt.

Nein, seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr. Luft-Wasser-, Erdwärme-, Grundwasser- und heizende Luft-Luft-Wärmepumpen erhalten dieselbe Förderung, wenn sie die technischen Anforderungen erfüllen. Ab 2027 spielt aber die EU-Herkunft des Geräts eine Rolle, ab 2028 das Kältemittel.

Ja – besonders mit Förderung. Auch ohne Vollsanierung kann eine Wärmepumpe sinnvoll sein, wenn die Technik gut abgestimmt wird. Eine Beratung ist hier wichtig. 

Sie holen sich vom Meisterbetrieb ein Angebot und die Bestätigung zum Antrag (BzA), schließen einen Vertrag mit Förderklausel und stellen dann den Antrag bei der KfW. Mit dem Einbau geht es erst nach der Zusage los.

Je nach Ausgangslage zwischen 30 % und 80 % der förderfähigen Kosten. Die genaue Summe hängt von Ihrer alten Heizung, Ihrem Einkommen und den Kosten ab. Nutzen Sie unseren Förderrechner.

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Zuletzt geändert: 24.08.2026

Von: Klimeo Redaktion

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