Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen 2026
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Wärmepumpen?
Auch nach der Neusortierung der Förderlandschaft stehen 2026 weiterhin zahlreiche Förderungen für Ihre Wärmepumpe zur Verfügung, die den Kauf und die Installation finanziell erleichtern:
Diese Förderposten gibt es:
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten, für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe im Bestand und unabhängig vom Einkommen.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mehr als 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen und fachgerecht entsorgen lassen. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Bonus halbjährlich um vier Prozentpunkte und läuft zum 1. August 2028 aus.
- Einkommensbonus: 40 % bei einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro, 10 % bis 50.000 Euro. Darüber entfällt der Bonus.
- Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, verschieben sich die Einkommensgrenzen um 10.000 Euro nach oben. Familien erreichen dadurch häufig die nächsthöhere Bonusstufe.
- Obergrenze: Die Boni werden auf die Grundförderung aufgeschlagen, der Gesamtfördersatz ist aber gedeckelt. Maximal möglich sind 70 % der förderfähigen Kosten – und 80 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 Euro, mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro. Angerechnet werden höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, sodass der Zuschuss bei einem Einfamilienhaus maximal 19.600 beziehungsweise 22.400 Euro beträgt.
Der früher gewährte Effizienzbonus von 5 % für natürliche Kältemittel oder Erd- und Grundwasserwärme ist zum 21. Juli 2026 ersatzlos entfallen. Das Gleiche gilt für den Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen.