Der größte Wärmepumpenvorteil: staatliche Fördermöglichkeiten
Der größte Vorteil macht auch den größten Nachteil wieder wett. Ein Großteil der hohen Anschaffungskosten wird nämlich durch staatliche Förderungen aufgefangen.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten dafür neue Regeln. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es beim Umstieg auf eine Wärmepumpe im bestehenden Wohngebäude eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten. Selbstnutzende Eigentümer können zwei Boni zusätzlich erhalten: den Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 % und einen Einkommensbonus von 10, 30 oder 40 %, je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Insgesamt sind bis zu 70 % möglich, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 %. Angerechnet werden höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit. Der Effizienzbonus (bisher 5 % für natürliche Kältemittel, Erdreich oder Grundwasser) ist entfallen.
Die Förderung richtet sich an private Eigentümerinnen und Eigentümer, für Unternehmen gibt es eigene Programme. Ziel ist, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen. Weil der Klimageschwindigkeitsbonus und die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten ab Februar 2027 halbjährlich sinken, lohnt sich eine frühe Planung. Für das erste Quartal 2027 ist außerdem angekündigt, dass die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 % sinkt. Wärmepumpen aus der EU sollen dann einen Wertschöpfungsbonus von 15 % erhalten, die genauen Voraussetzungen stehen noch aus.
Voraussetzungen für die Förderungen:
- Der Meisterbetrieb erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA). Danach schließen Sie mit ihm einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der nur bei Förderzusage wirksam wird (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Erst dann stellen Sie den Antrag bei der KfW und laden den Vertrag dort hoch. Mit dem Einbau geht es los, sobald die Zusage vorliegt.
- Die Wärmepumpe wird von einem Fachbetrieb installiert und erfüllt die technischen Mindestanforderungen, zum Beispiel eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0.
- Bei Erdwärme- und Grundwasser-Wärmepumpen ist zusätzlich eine Genehmigung für die Wärmequelle nötig.
Zusätzlich lässt sich der Zuschuss mit dem Ergänzungskredit der KfW kombinieren, um die Finanzierung zu erleichtern. Diese Förderungen helfen, die Investitionskosten spürbar zu senken und die Amortisationszeit zu verkürzen, wodurch Wärmepumpen zu einer besonders wirtschaftlichen und zukunftssicheren Heizoption werden. Besonders attraktiv ist der Umstieg für selbstnutzende Eigentümer, die eine Ölheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen, denn dafür gibt es zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus.
Wenn Sie sich beraten lassen möchten, wie eine Wärmepumpe Sie in Ihrer individuellen Situation bestmöglich unterstützen kann, helfen Ihnen die von uns eigens ausgewählten Meisterbetriebe gerne weiter. Finden Sie den Meisterbetrieb in Ihrer Nähe und fragen direkt hier eine unverbindliche und kostenlose Fachberatung an.
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