Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus – wer muss was beachten?
Einfamilienhaus: Keine Pflicht, aber sinnvolle Vorsorge
Ein- und Zweifamilienhäuser sind nach aktueller Trinkwasserverordnung in der Regel von der systemischen Untersuchungspflicht auf Legionellen ausgenommen, unabhängig von Speichergröße und Leitungslängen. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Thema Legionellen keine Rolle spielt: Auch im privaten Eigenheim empfehlen Fachstellen, auf geeignete Temperaturen und eine bestimmungsgemäße Nutzung zu achten.
Als praxisnahe Orientierung gelten etwa eine Speichertemperatur von mindestens rund 55–60 °C und mindestens 55 °C im Warmwasser-Leitungssystem, um das Legionellenwachstum zu hemmen bzw. zu unterbinden, soweit dies mit der Verbrühungssicherheit vereinbar ist. Ebenso wichtig ist die regelmäßige Nutzung aller Entnahmestellen – vom Hauptbad bis zum Gäste-WC –, damit kein Wasser über längere Zeit stagniert. Wer nach einem Umbau, einer Neuinstallation oder nach längerer Abwesenheit auf Nummer sicher gehen möchte, sollte einen Fachbetrieb hinzuziehen.
Mehrfamilienhaus und kleinere Gewerbeobjekte: Wann greift die gesetzliche Pflicht?
Für Mehrfamilienhäuser und viele gewerblich oder öffentlich genutzte Gebäude gelten strengere Anforderungen. Die Trinkwasserverordnung sieht eine Untersuchungspflicht auf Legionellen vor, wenn drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Trinkwasser wird im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben (z. B. Vermietung, Betrieb einer Einrichtung).
- Die Warmwasseranlage überschreitet bestimmte Größen (Speicherinhalt über 400 l oder Leitungsinhalt zwischen Speicher und Entnahmestelle über 3 l).
- Es sind Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden, bei denen Wassertröpfchen eingeatmet werden können.
Sind alle Kriterien erfüllt, müssen solche Anlagen in festgelegten Intervallen auf Legionellen untersucht werden – typischerweise mindestens alle drei Jahre bei rein gewerblicher Nutzung (etwa Vermietung) und mindestens jährlich bei öffentlicher Nutzung, etwa in Kindergärten, Schulen oder Hotels. Das Gesundheitsamt kann in begründeten Fällen abweichende Intervalle festlegen. Wird der Maßnahmenwert von 100 KBE pro 100 ml erreicht oder überschritten, sind Betreiber verpflichtet, zusammen mit Fachleuten Ursachen zu ermitteln, Maßnahmen zu ergreifen und die Schritte zu dokumentieren.
Im Zweifelsfall gilt: Das zuständige Gesundheitsamt ist die rechtsverbindliche Anlaufstelle für Ihre konkrete Situation. Für die technische Einstellung und Überprüfung Ihrer Anlage steht Ihnen der qualitätsgeprüfte Meisterbetrieb in Ihrer Nähe zur Seite.
Wenn Sie eine Wärmepumpe in einem Mehrfamilienhaus betreiben oder planen, lohnt sich außerdem ein Blick in unseren ausführlichen Beitrag: „Wärmepumpe für Mehrfamilienhaus – das gilt es zu beachten“.
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