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Heizungsgesetz 2026: Was sich ändert und was es für Sie bedeutet

Heizungsgesetz, GEG, GModG – wer soll da noch den Überblick behalten? Sie überlegen gerade, ob Sie Ihre alte Heizung erneuern, eine Wärmepumpe einbauen oder lieber noch abwarten sollen? Die Debatte rund um Heizungsgesetze und Förderregeln sorgt derzeit für viele Fragen.

 

Welches Gesetz gilt gerade? Was soll kommen? Und was bedeutet das konkret für Sie als Eigentümer? Wir beantworten die wichtigsten Fragen, liefern eine faktenbasierte Einordnung und zeigen, worauf Sie bei Ihrer Heizungsentscheidung achten sollten.


Nachhaltigkeit
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Heizungsgesetz 2026 einfach erklärt: Worum geht es und was ändert sich?

 

„Heizungsgesetz“ ist eigentlich ein Spitzname, der sich in der öffentlichen Diskussion durchgesetzt hat. Gemeint ist zunächst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – und nun auch sein geplanter Nachfolger, das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Wer verstehen will, was sich ändert, muss kurz beide kennen.

Das geltende Gebäudeenergiegesetz einfach erklärt

 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das zentrale Gesetz, das in Deutschland regelt, welche Heizungen eingebaut werden dürfen und welche energetischen Standards Gebäude erfüllen müssen. Das GEG existiert seit 2020 – als Zusammenführung früherer Energiegesetze. Die heute viel diskutierten Heizungsregeln wurden Ende 2023 ergänzt und traten ab 2024 schrittweise in Kraft. Für Eigentümer ist vor allem wichtig: Das GEG betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch Bestandsgebäude, sobald dort eine neue Heizung eingebaut wird. Bestehende Heizungen müssen aber nicht automatisch vorsorglich ausgetauscht werden.

 

Die bekannteste Vorgabe ist die sogenannte 65-Prozent-Regel: Neu eingebaute Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

 

Sie gilt jedoch nicht überall zum gleichen Zeitpunkt:

  • Neubauten in Neubaugebieten: gilt seit 2024
  • Bestandsgebäude in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern: gilt seit 1. Juli 2026 – die Übergangsfrist ist abgelaufen
  • Bestandsgebäude in Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern: gilt erst ab 1. Juli 2028

 

Wärmepumpen erfüllen die 65-Prozent-Anforderung in der Regel problemlos, da sie Umweltwärme aus Luft, Erde oder Wasser nutzen. Genau diese Regel war politisch höchst umstritten – viele Eigentümer empfanden sie als versteckte Pflicht zur Wärmepumpe, auch wenn das GEG formal andere Wege offenließ.

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz: Was ist geplant?

 

Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) beschlossen. Es soll das GEG neu ausrichten und die Heizungsregeln grundlegend neu aufstellen – mit mehr Technologieoffenheit, mehr Flexibilität und mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümer und Unternehmen. Häufig wird es deshalb auch als neues Heizungsgesetz 2026 bezeichnet.

 

Nach Darstellung der Bundesregierung sollen künftig neben Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, Hybridheizungen und Biomasseheizungen auch Gas- und Ölheizungen wieder möglich sein – allerdings ab 2029 mit einem zunehmend wachsenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan oder Grünöl, der sogenannten Bio-Treppe. Gleichzeitig sollen Wärmepumpen weiterhin gefördert werden.

 

Für Eigentümer bedeutet das zunächst mehr Optionen. Aber mehr Freiheit bedeutet auch mehr Eigenverantwortung. Die entscheidende Frage lautet nicht: „Was ist erlaubt?“, sondern „Welche Heizung passt technisch, wirtschaftlich und langfristig zu meinem Gebäude?“

 

Wichtig: Das GModG ist Stand Juli 2026 noch kein geltendes Recht. Der Gesetzentwurf durchläuft gerade das parlamentarische Verfahren im Bundestag. Bis zur Verabschiedung gilt weiterhin das bestehende GEG.

 

Wenn Sie jetzt schon vorbereitet sein möchten, können Sie sich vom Meisterbetrieb in Ihrer Nähe beraten lassen. Die Fachkräfte prüfen Ihre individuelle Situation und planen gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte.

 

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Was gilt aktuell: GEG oder neues Heizungsgesetz 2026?

 

Aktuell gilt weiterhin das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit der 65-Prozent-Regel – je nach Gemeindegröße und Gebäudetyp zu unterschiedlichen Zeitpunkten, wie im Abschnitt oben beschrieben. Das GModG ist bislang ein Gesetzentwurf – kein geltendes Recht. Das Gesetz war ursprünglich für ein Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 geplant. Der Bundestag hat es bislang noch nicht verabschiedet – der Zeitplan hat sich verschoben.

 

Was das für Sie bedeutet, wenn Sie sich fragen „Welche Heizung darf ich einbauen?": Wer heute eine neue Heizung plant, muss die aktuellen GEG-Vorgaben einhalten – inklusive der vorgeschriebenen Energieberatung nach § 71 Abs. 11 GEG. Wer ohne Beratung und ohne Rücksicht auf das noch geltende Recht eine fossile Heizung einbaut, trägt ein konkretes regulatorisches Risiko – unabhängig davon, was der Bundestag im Herbst beschließen wird.

 

Das lässt sich gut mit dem Straßenverkehr vergleichen: Auch wenn eine neue Straßenverkehrsordnung als Entwurf vorliegt, gilt bis zur offiziellen Verabschiedung die alte. Ein bisschen Geduld – und vor allem gute Beratung – ist also gefragt.

 

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Was ändert sich mit dem GModG? Die wichtigsten Punkte für Eigentümer

Nach dem aktuellen GModG-Entwurf soll die pauschale Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, wegfallen. Eigentümer sollen künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen – ob Wärmepumpe, Gasheizung, Fernwärmeanschluss, Biomasse oder eine Hybridlösung.
Das klingt nach mehr Freiheit – und das ist es im Grundsatz auch. Doch mehr Freiheit bedeutet auch mehr Eigenverantwortung. Denn eine neue Gasheizung ist nicht automatisch die sorglose Dauerlösung, als die sie gelegentlich dargestellt wird. Dafür sorgt die sogenannte Bio-Treppe.

Statt einer pauschalen Erneuerbare-Energien-Quote sieht das GModG eine stufenweise steigende Beimischpflicht klimafreundlicher Brennstoffe für neue Öl- und Gasheizungen vor. Wer eine neue Gasheizung einbaut, verpflichtet sich damit zu einem wachsenden Anteil an Biomethan oder Grünöl – ähnlich wie bei der E-Fuel-Diskussion für Verbrennungsmotoren.

 

Ab Jahr

Pflichtanteil klimafreundlicher Brennstoffe

2029

10 %

2030

15 %

2035

30 %

2040

60 %

 

Quelle: Gesetzentwurf zum GModG, Kabinettsbeschluss vom 13. Mai 2026 

 

Was bedeutet das für Sie?

Eine neue Gasheizung, die heute eingebaut wird, ist kein Freifahrtschein für die nächsten 20 Jahre. Ab 2029 entstehen zusätzliche Anforderungen – und voraussichtlich höhere Betriebskosten, denn klimafreundliche Biogase sind derzeit deutlich teurer als herkömmliches Erdgas. Hinzu kommen der kontinuierlich steigende CO2-Preis und die offene Frage, ob Biomethan in ausreichender Menge und zu vertretbaren Preisen verfügbar sein wird.

Und jetzt die gute Nachricht für alle, die über eine Wärmepumpe nachdenken: Nach dem aktuellen GModG-Entwurf sollen die Förderprogramme für klimafreundliche Heizungen – insbesondere für Wärmepumpen – in ausreichender Höhe bestehen bleiben. Die genaue Ausgestaltung ist noch offen, der grundlegende Förderanspruch jedoch ausdrücklich im Entwurf verankert.

 

Das ist ein klares Signal: Wer jetzt in eine Wärmepumpe investiert, soll auch künftig von staatlicher Unterstützung profitieren können. Wie hoch Ihre persönliche Förderung ausfallen kann, berechnet Ihnen unser Förderrechner in wenigen Schritten.

 

Zum Förderrechner

Nach dem aktuellen Entwurf sollen Mieterinnen und Mieter bei neuen fossilen Heizungen im Bestand vor steigenden Folgekosten geschützt werden. Der Bundestag beschreibt unter anderem, dass Mieter ab 2028 nur noch die Hälfte der anfallenden Netzentgelte und des CO₂-Preises tragen sollen. Ab 2029 sollen Vermieter außerdem die Hälfte der Mehrkosten für die vorgeschriebene Beimischung biogener Brennstoffe übernehmen – allerdings nur bezogen auf maximal 30 Prozent des insgesamt verbrauchten Brennstoffs. Für die letzte Stufe der Bio-Treppe ab 2040 – also einen Pflichtanteil von 60 Prozent – sollen die Mehrkosten nach aktuellem Entwurf vollständig von den Mietern getragen werden.

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Welche Heizungen sind 2026 erlaubt?

 

Welche Heizungen 2026 konkret erlaubt sind, hängt vom finalen Gesetzesstand, vom Gebäude und teilweise auch von der kommunalen Wärmeplanung ab. Nach dem aktuellen Entwurf sollen Eigentümer künftig mehr Wahlfreiheit haben.

 

Grundsätzlich kommen je nach Situation mehrere Heizsysteme infrage:

 

Heizungsart

Status nach GEG (heute gültig)

Status nach GModG (geplant)

Wärmepumpe

Erlaubt, erfüllt 65-%-Pflicht

Erlaubt, förderfähig

Gasheizung

⚠️ Eingeschränkt (65-%-Pflicht)

Erlaubt, ab 2029 Bio-Treppe

Ölheizung

⚠️ Eingeschränkt (65-%-Pflicht)

Erlaubt, ab 2029 Bio-Treppe

Fernwärmeanschluss

Erlaubt, erfüllt 65-%-Pflicht

Erlaubt, förderfähig

Hybridheizung (WP + Gas)

Erlaubt

Erlaubt

Biomasseheizung

Erlaubt, erfüllt 65-%-Pflicht

Erlaubt

Stand: Juli 2026. Angaben zum GModG basieren auf dem Kabinettsentwurf vom 13. Mai 2026 und können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.

 

Wichtig ist: „Erlaubt“ bedeutet nicht automatisch „empfehlenswert“. Eine neue Heizung begleitet ein Gebäude meist viele Jahre. Deshalb sollten neben dem Anschaffungspreis auch Betriebskosten, CO2-Kosten, Energiepreisentwicklung, Fördermöglichkeiten und technische Voraussetzungen betrachtet werden.

Die Heizungsarten im Überblick: Was ist erlaubt, was lohnt sich?

Die Heizungsarten im Überblick: Was ist erlaubt, was lohnt sich? klimeo klimageraete waermepumpe

Wärmepumpe

 

Die Wärmepumpe nutzt Umweltenergie aus Luft, Erde oder Wasser und erzeugt daraus Heizwärme. Aus einer Kilowattstunde Strom werden dabei drei bis fünf Kilowattstunden Wärme. Die Wärmepumpe zählt deswegen in vielen Gebäuden zu den effizientesten Heizlösungen. Sie bleibt nach GModG förderfähig und ist unabhängig von fossilen Brennstoffpreisen. 

Die Heizungsarten im Überblick: Was ist erlaubt, was lohnt sich? klimeo klimageraete gasheizung

Gas- und Ölheizung

 

Fossile Heizsysteme sollen unter bestimmten Voraussetzungen wieder stärker in Betracht kommen. Ab 2029 greift die Bio-Treppe: Für neue fossile Heizungen sind im Entwurf schrittweise steigende Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe vorgesehen (bis zu 60 % in 2040). Wer heute eine Gasheizung einbaut, sollte dieses langfristige Kostenrisiko einkalkulieren. 

Die Heizungsarten im Überblick: Was ist erlaubt, was lohnt sich? klimeo klimageraete waermepumpe hybrid

Hybridheizung

 

Die Hybridheizung kombiniert eine Wärmepumpe mit einem Gas- oder Ölkessel. Die Wärmepumpe übernimmt den Großteil der Heizarbeit, während der fossile Kessel bei besonders kalten Tagen als Ergänzung einspringt. Das macht die Hybridlösung besonders für Bestandsgebäude interessant, bei denen eine reine Wärmepumpe noch nicht wirtschaftlich ist. 

Die Heizungsarten im Überblick: Was ist erlaubt, was lohnt sich? klimeo biomassenheizung

Biomasseheizung / Pelletheizung

 

Heizungen, die mit Pellets oder Holzhackschnitzeln betrieben werden, gelten als erneuerbare Energiequelle und sind sowohl nach GEG als auch nach dem geplanten GModG erlaubt. Sie eignen sich vor allem für Gebäude mit ausreichend Lagerplatz und Zugang zu regionalem Brennstoffmarkt. Förderfähig sind sie ebenfalls, allerdings mit strengeren Anforderungen an Emissionsstandards. 

Die Heizungsarten im Überblick: Was ist erlaubt, was lohnt sich? klimeo icon fernwaerme

Fernwärme und Wärmenetze

 

Fernwärme ist dort sinnvoll, wo ein Wärmenetz vorhanden oder konkret geplant ist. Ob das bei Ihnen der Fall ist, zeigt die kommunale Wärmeplanung Ihrer Gemeinde. Ist kein Netz in Sicht, ist eine individuelle Lösung wie die Wärmepumpe in der Regel die naheliegendere Wahl. 

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Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für Wärmepumpen?

 

Das neue Heizungsgesetz macht die Wärmepumpe nicht überflüssig. Es verändert nur den Blick auf die Entscheidung. Bisher stand oft die Frage im Vordergrund: „Muss ich eine Heizung mit erneuerbaren Energien einbauen?“ Künftig wird die Frage stärker lauten: „Welche Heizung ist für mein Gebäude langfristig sinnvoll?“ Und genau hier bleibt die Wärmepumpe stark.

 

Sie ist besonders interessant, weil sie:

  • Umweltwärme nutzt,
  • in vielen Gebäuden effizient arbeitet,
  • weniger abhängig von Öl und Gas macht,
  • weiterhin gefördert werden kann,
  • gut mit Photovoltaik kombiniert werden kann,
  • oft besser kalkulierbare Betriebskosten als bei fossil betriebenen Heizsystemen.


Kurz gesagt: Wenn mehr Heizungsarten erlaubt sind, wird die Entscheidung nicht automatisch einfacher. Eigentümer müssen noch genauer vergleichen, welche Lösung zu ihrem Haus passt. Wenn Sie bei dieser Entscheidung eine Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Fachkräfte des Meisterbetriebs in Ihrer Nähe mit einer individuellen Beratung zur Seite.

 

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Ist die Wärmepumpe trotz neuem Heizungsgesetz noch sinnvoll?

 

Diese Frage stellen sich gerade viele Eigentümer – und sie ist absolut berechtigt. Die Antwort: Ja, für viele Privatpersonen und Unternehmen mehr denn je.

 

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein neues Auto. Sie könnten einen effizienten Elektrowagen wählen – oder einen Verbrenner, der ab 2029 zunehmend teure Alternativkraftstoffe tanken muss. Beide Fahrzeuge sind erlaubt. Aber welches wird langfristig günstiger im Betrieb sein und welches wird beim Wiederverkauf stärker an Wert verlieren?

 

Ähnlich verhält es sich bei der Heizungsentscheidung:

 

  • Wärmepumpen sind und bleiben förderfähig, sind unabhängig von fossilen Energiepreisen und CO2-Abgaben, und erzielen heute schon Jahresarbeitszahlen von 3 bis 5 – das bedeutet: Aus einer Kilowattstunde Strom werden 3 bis 5 Kilowattstunden Wärme.
  • Neue Gasheizungen sind nach dem GModG-Entwurf erlaubt, aber ab 2029 mit wachsenden Pflichten verbunden. Der CO2-Preis steigt planmäßig weiter. Biomethan ist knapp und teuer. Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, kauft sich auf 15 bis 20 Jahre in ein System ein, das mit zunehmendem Regulierungsrisiko und steigenden Betriebskosten verbunden ist.

 

Die Wärmepumpe ist damit weniger eine gesetzliche Pflicht als eine wirtschaftlich kluge, langfristig planbare Entscheidung – besonders für Eigentümer und Unternehmen, die Wertstabilität und Planungssicherheit schätzen.

 

Wie der direkte Kostenvergleich in Zahlen aussieht, lesen Sie in unserem ausführlichen Artikel: Kostenvergleich Wärmepumpe – Gasheizung: Was lohnt sich wirklich? Sie möchten herausfinden, was in Ihrem Fall die beste Entscheidung für die Zukunft ist? Lassen Sie sich vom Meisterbetrieb in Ihrer Nähe zu Ihrer individuellen Situation beraten.

 

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Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung?

 

Die kommunale Wärmeplanung soll Eigentümern Orientierung geben, wie die Wärmeversorgung vor Ort künftig aussehen könnte. Also zum Beispiel: Wird ein Fernwärmenetz ausgebaut? Ist ein Wasserstoffnetz geplant? Oder bleibt die individuelle Heizlösung im eigenen Gebäude wahrscheinlich die realistischste Option?
Laut Bundestag bleibt die kommunale Wärmeplanung teilweise erhalten. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorlegen, kleinere Städte und Gemeinden bis Mitte 2028. Dabei soll es unter anderem darum gehen, wo Fernwärme- oder Wasserstoffnetze vorgesehen sind.

 

Für Eigentümer bedeutet das: Die Wärmeplanung kann wichtig sein, sollte aber nicht automatisch zum Stillstand führen. Warten kann sinnvoll sein, wenn ein Wärmenetz in Ihrer Straße konkret absehbar ist. Wenn Ihre Heizung aber alt, störanfällig oder teuer im Betrieb ist, kann eine frühzeitige Prüfung der Wärmepumpe sinnvoller sein als jahrelanges Abwarten.

 

Kurz gesagt: Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Baustein. Die Entscheidung für Ihre Heizung hängt aber weiterhin von Ihrem Gebäude ab.

 

Quelle: Bundestag zur kommunalen Wärmeplanung im Gesetzentwurf

 

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Heizungszustand prüfen

 

Ist Ihre Heizung älter als 15 bis 20 Jahre? Dann lohnt ein genauer Blick auf Tausch-Optionen – unabhängig vom aktuellen Gesetzesstand. Oft ist der Wechsel günstiger als eine teure Reparatur.

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Gebäudeeignung klären

 

Ist Ihr Gebäude für eine Wärmepumpe geeignet? Faktoren wie Dämmstandard, Heizkörpergröße und verfügbarer Aufstellplatz spielen eine Rolle und lassen sich mit einer Fachberatung durch den Meisterbetrieb in Ihrer Nähe schnell einschätzen.

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Förderung prüfen

 

Noch gelten attraktive Fördersätze. Auf unserer Seite zur Wärmepumpenförderung und mit unserem Förderrechner finden Sie alle aktuellen Konditionen und die Möglichkeit zur individuellen Förderberechnung.

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Meisterbetrieb kontaktieren

 

klimeo.de vermittelt Ihnen qualitätsgeprüfte Meisterbetriebe in Ihrer Region. Sie erhalten eine individuelle Vor-Ort-Einschätzung und Beratung – kostenlos, unverbindlich und ohne lange Wartezeit.

Was sollten Sie jetzt tun? Vier konkrete Schritte

Die Gesetzeslage ist noch im Fluss – aber das ist kein Grund zum Abwarten. Im Gegenteil: Gerade jetzt ist der richtige Moment, sich gut beraten und die eigene Heizungssituation analysieren zu lassen. Denn die Förderung gibt es aktuell noch, die Technik ist ausgereift und der qualitätsgeprüfte Meisterbetrieb in Ihrer Nähe steht bereit. Ob Privathaushalt oder Gewerbeimmobilie: Je früher Sie starten, desto mehr Spielraum haben Sie bei Planung, Förderantrag und Terminkoordination.

 

Was wir Ihnen empfehlen:

 

Fazit: Mehr Wahlfreiheit, aber die Wärmepumpe bleibt für viele Gebäude interessant.

 

Das Heizungsgesetz 2026 – genauer: das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – bringt mehr Technologieoffenheit und weniger staatliche Vorschriften beim Heizungstausch. Die umstrittene 65-Prozent-Regel soll nach aktuellem Entwurf entfallen. Gas- und Ölheizungen sollen wieder breiter erlaubt werden.

 

Doch „erlaubt" bedeutet nicht „risikolos". Die sogenannte Bio-Treppe (das geplante Stufenmodell für klimafreundliche Brennstoffe), der steigende CO2-Preis und die langfristige Unsicherheit bei fossilen Brennstoffen machen deutlich: Für die Wärmepumpe ist das kein Nachteil. Im Gegenteil: Sie muss sich künftig weniger als Pflichtlösung erklären und kann stärker als wirtschaftlich sinnvolle, effiziente und zukunftsorientierte Heizlösung überzeugen, denn sie arbeitet effizient, bleibt förderfähig und ist langfristig planbar.

 

Wichtig ist: Mehr Wahlfreiheit macht die Entscheidung nicht automatisch einfacher. Wer eine neue Heizung plant, sollte nicht nur auf die Gesetzeslage schauen, sondern auf das eigene Gebäude, die laufenden Kosten, mögliche Förderungen und die langfristige Entwicklung von Energiepreisen.

 

Die beste Heizung ist nicht die, die gerade erlaubt ist. Die beste Heizung ist die, die langfristig zu Ihrem Haus passt. Nutzen Sie den Wandel als Chance: Informieren Sie sich, vergleichen Sie Ihre Optionen und lassen Sie sich von unseren qualitätsgeprüften Meisterbetrieben in Ihrer Region beraten.

 

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Häufige Fragen zum Heizungsgesetz 2026

„Heizungsgesetz" ist der Volksmund-Begriff für gesetzliche Vorschriften, die regeln, welche Heizungen in Deutschland eingebaut werden dürfen. Bekannt wurde er vor allem durch die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Aktuell gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2020. Es soll durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt werden, das das Bundeskabinett am 13. Mai 2026 beschlossen hat. Stand Juli 2026 ist das GModG noch nicht verabschiedet.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das aktuell geltende Gesetz, das Energiestandards für Gebäude und Heizungen in Deutschland festlegt. Es besteht seit 2020; die 65-Prozent-Heizungsregel wurde Ende 2023 ergänzt und trat ab 2024 schrittweise in Kraft. Wann genau sie für welche Gebäude gilt, hängt von Gemeindegröße und Gebäudetyp ab. Das GEG gilt so lange, bis das neue GModG offiziell in Kraft tritt.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist der geplante Nachfolger des GEG. Es soll die Heizungsregelungen technologieoffener gestalten: Eigentümer sollen mehr Freiheit bei der Wahl ihrer Heizung bekommen, während klimafreundliche Systeme wie die Wärmepumpe weiterhin gefördert werden. Solange das GModG nicht final beschlossen ist, hat es keine Rechtswirkung.

Stand Juli 2026 gilt noch das GEG – mit der 65-Prozent-Regel, die jedoch je nach Gebäudetyp und Gemeindegröße unterschiedlich greift: In Neubauten in Neubaugebieten gilt sie seit 2024. In Bestandsgebäuden in Kommunen über 100.000 Einwohnern seit 1. Juli 2026. In kleineren Kommunen unter 100.000 Einwohnern erst ab dem 1. Juli 2028. Das GModG ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung und muss erst noch vom Bundestag beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, bevor es Rechtswirkung entfaltet.

Nach dem aktuellen GModG-Entwurf soll die pauschale 65-Prozent-Vorgabe entfallen. Solange das Gesetz jedoch nicht final beschlossen und in Kraft ist, gilt sie weiterhin. 

Nach aktuellem GEG müssen neue Heizungen grundsätzlich die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen, sofern keine Übergangs- oder Ausnahmeregel greift. Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse, Hybridheizungen und Biomasseheizungen erfüllen diese Anforderung in der Regel problemlos. Nach dem geplanten GModG sollen künftig auch neue Gas- und Ölheizungen wieder erlaubt sein – allerdings mit der Bio-Treppe ab 2029. Entscheidend ist aber nicht nur die Erlaubnis, sondern die langfristige Wirtschaftlichkeit.

Das hängt vom Gebäudetyp, vom Zeitpunkt und von den geltenden Übergangsregelungen ab. Nach dem geplanten GModG soll eine neue Gasheizung erlaubt sein, jedoch mit der Pflicht, ab 2029 schrittweise wachsende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe einzusetzen. Wer eine Gasheizung plant, sollte das langfristige Kostenrisiko durch steigende CO2-Preise und Beimischpflichten sorgfältig einkalkulieren.

Wärmepumpen bleiben nach dem aktuellen GModG-Entwurf förderfähig und uneingeschränkt erlaubt. Die Förderung soll in ausreichender Höhe bestehen bleiben. Wärmepumpen sind damit weiterhin eine der effizientesten und wirtschaftlich attraktivsten Heizoptionen – unabhängig davon, wie das Heizungsgesetz letztendlich aussieht.

Ja. Die neue Technologieoffenheit des GModG bedeutet mehr Wahlfreiheit, aber auch mehr Eigenverantwortung. Wer langfristig rechnet, stellt fest: Die Wärmepumpe ist unabhängig von fossilen Preisen, bleibt förderfähig und hat gegenüber Gasheizungen mit Bio-Treppe und steigendem CO2-Preis einen klaren wirtschaftlichen Vorteil. Ob sie im konkreten Gebäude passt, sollte fachlich geprüft werden.

Das hängt von Ihrer Situation ab. Wer eine funktionierende Heizung hat und auf mehr Klarheit durch die kommunale Wärmeplanung oder das GModG wartet, kann abwarten. Wer eine alte, teure oder störanfällige Heizung hat, sollte jetzt handeln: Die Wärmepumpenförderung ist attraktiv, die Technik ausgereift, und ein unerwarteter Heizungsausfall lässt keine Zeit für eine durchdachte Entscheidung.

Die kommunale Wärmeplanung zeigt, wie Städte und Gemeinden ihre Wärmeversorgung langfristig aufstellen wollen – etwa ob ein Fernwärme- oder Wasserstoffnetz geplant ist. Ist ein konkreter Netzanschluss in Ihrer Straße absehbar, kann Warten sinnvoll sein. In den meisten Fällen spricht der Wärmeplan jedoch nicht gegen eine Wärmepumpe.

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Jetzt den nächsten Schritt machen.

 

Sie haben gelesen, was das neue Heizungsgesetz bedeutet und fragen sich jetzt, was das konkret für Ihr Gebäude heißt? Die Fachkräfte des Meisterbetriebs in Ihrer Nähe helfen Ihnen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen. Ob Wärmepumpe, Hybridlösung oder eine andere Option: Eine unverbindliche Fachberatung bringt schnell Klarheit.

 

Wenn Sie vorab wissen möchten, was eine moderne Wärmepumpe in Ihrem Fall kosten kann, starten Sie einfach mit unserem Kostencheck.

 

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Zuletzt geändert: 22.07.2026

Von: Klimeo Redaktion

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