Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz: Was ist geplant?
Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) beschlossen. Es soll das GEG neu ausrichten und die Heizungsregeln grundlegend neu aufstellen – mit mehr Technologieoffenheit, mehr Flexibilität und mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümer und Unternehmen. Häufig wird es deshalb auch als neues Heizungsgesetz 2026 bezeichnet.
Nach Darstellung der Bundesregierung sollen künftig neben Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, Hybridheizungen und Biomasseheizungen auch Gas- und Ölheizungen wieder möglich sein – allerdings ab 2029 mit einem zunehmend wachsenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan oder Grünöl, der sogenannten Bio-Treppe. Gleichzeitig sollen Wärmepumpen weiterhin gefördert werden.
Für Eigentümer bedeutet das zunächst mehr Optionen. Aber mehr Freiheit bedeutet auch mehr Eigenverantwortung. Die entscheidende Frage lautet nicht: „Was ist erlaubt?“, sondern „Welche Heizung passt technisch, wirtschaftlich und langfristig zu meinem Gebäude?“
Wichtig: Das GModG ist Stand Juli 2026 noch kein geltendes Recht. Der Gesetzentwurf durchläuft gerade das parlamentarische Verfahren im Bundestag. Bis zur Verabschiedung gilt weiterhin das bestehende GEG.
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